VGT klagte obersten Jäger Österreichs auf Unterlassung und Widerruf - vgt

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VGT klagte obersten Jäger Österreichs auf Unterlassung und Widerruf

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.04.2016)

Niederösterreich, 28.04.2016

Generalsekretär der Landesjagdverbände behauptete VGT lügt – zwei 6 m Dreibeine mit Riesentransparent gegen die Gatterjagd jetzt am Hauptplatz in Wr. Neustadt

Zur immer lauter werdenden Kritik an der Gatterjagd und dem Aussetzen von Zuchtfasanen äußern sich die Landesjagdverbände nicht, stattdessen wird der VGT als militant und radikal denunziert. Als aber der Generalsekretär der Landesjagdverbände, Peter Lebersorger, vom VGT im Kurier sagte, er würde „mit Lügen ein falsches Bild in der Öffentlichkeit“ darstellen, musste der VGT die Notbremse ziehen und sich wehren. In einer Klage beim Wiener Handelsgericht auf Unterlassung, Widerruf und Einstweilige Verfügung fordert er nun vom Generalsekretär der Landesjagdverbände eine Richtigstellung. Die Klage im Wortlaut auf Martin Balluchs Blog.

Um die Forderung nach einem Verbot der Gatterjagd zu unterstreichen, haben etwa 15 AktivistInnen des VGT heute zwei 6 m hohe Dreibeine am Hauptplatz in Wr. Neustadt aufgebaut, zwischen denen ein Riesentransparent prangt: „Keine Jagd auf gefangene Tiere“.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Statt zu diskutieren, kündigt der Generalsekretär der Landesjagdverbände im Kurier an, er werde entschieden gegen uns vorgehen. Wo bleibt da das Demokratieverständnis, wo der kultivierte Dialog? Radikal sind nur die Landesjagdverbände, wenn sie nicht auf Kritik eingehen und jedes Gesprächsangebot ausschlagen. Wir haben 4 wissenschaftliche Gutachten vorgelegt, die unseren Standpunkt untermauern. Die Reaktion ist die Behauptung, der VGT würde lügen. Jetzt kann Herr Lebersorger seine Argumente vor Gericht darlegen!“

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