Die Jagd geht weiter: 20.000 todgeweihte Rabenvögel - vgt

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Die Jagd geht weiter: 20.000 todgeweihte Rabenvögel

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.08.2016)

Klagenfurt, 01.08.2016

Seit Ende Juli dürfen in Kärnten auch heuer wieder um die 20.000 Rabenvögel getötet werden. Vor allem Eichelhäher, aber auch Krähen und Elstern stehen auf der Abschussliste.

7304 Krähen, 10.966 Eichelhäher und 3386 Elstern. So liest sich die Zahl an Rabenvögeln, die alleine heuer und alleine in Kärnten zur Jagd freigegeben wurden. Deshalb veranstaltete der VGT vergangenen Samstag eine Kundgebung in der Klagenfurter Innenstadt. AktivistInnen gingen als Krähen verkleidet durch die Stadt und klärten mittels Megaphonen die PassantInnen über die Problematik auf. Zahlreiche Personen unterschrieben auch die aktuelle Petition gegen den Fang von Rabenvögeln!

Da das Fangen dieser intelligenten Tiere gar nicht so einfach ist, greift die Jägerschaft auf einen feigen Trick zurück. Sie verwenden die sogenannte “Norwegische Krähenfalle” bzw. den sogenannten “Elsternfang”. Dabei handelt es sich um Käfige, in die Rabenvögel mithilfe von Futter oder anderen lebendigen Vögeln gelockt werden, wobei sie durch eine Einflugsöffnung zwar hineingelangen, jedoch etwa aufgrund von nach innen gerichteten Nägeln oder Stangen nicht wieder entfliehen können. Der einzige Zweck der Gefangennahme ist die anschließende Tötung. Die Angst, der Stress und die damit verbundenen Qualen die eine solche Gefangenschaft mich sich bringt, führen oft zu verzweifelten Fluchtversuchen, die nicht selten mit furchtbaren Verletzungen oder einem qualvollem Tod enden. Zudem sind besagte Fallen entgegen ihres Namens nicht selektiv - so verirren sich nicht nur die gewünschten Vogelarten in die Käfige, sondern etwa auch geschütze Raubvögel, Säugetiere oder sogar Haustiere!

Sie können komplexe Handlungen im Voraus planen, Zusammenhänge erschließen und sich selbst im Spiegel erkennen und gehen schon mal lebenslange Paarbindungen ein. Begründet wird das Vorgehen der Jägerschaft mit dem Schutz landwirtschaftlicher Kulturen. Jedoch ist sowohl zweifelhaft, ob und in welchem Ausmaß diese Vogelarten für landwirtschaftliche Schäden verantwortlich sind, als auch, ob derartige Maßnahmen geeignet sind, den Bestand der einzelnen Vogelarten zu reduzieren. Weiters ist zu betonen, dass der Bestand eines wichtigen Rabenvogelfeindes, des Habichts, aufgrund von menschlicher Verfolgung seit 1990 in Teilen Österreichs um bis zu 80% zurückgegangen ist. Eine Herstellung der Bestandsdichte des Habichts wäre eine weitaus effektivere Maßnahme als das Töten von Rabenvögeln.

Zudem verstößt besagte Praxis gegen EU-Recht, welches die Tötung von Rabenvögeln mithilfe von “Fangfallen” grundsätzlich verbietet. Zulässig wäre dies nur ausnahmsweise unter sehr strengen Voraussetzungen und insofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt. Bei Rabenvögeln gibt es jedoch genügend (Vergrämungs-)Alternativen, etwa das Vorspielen von Angstschreien oder gezielte Ablenkungsfütterungen.

Rabenvögel gelten als die intelligentesten Vogelarten, nicht nur deshalb ist mir unklar, warum sie in Kärnten nach wie vor auf diese brutale, tierquälerische Art und Weise gefangen und getötet werden dürfen, fragt sich VGT-Kampagnenleiter Michael Krumböck. Wir fordern das Bundesland Kärnten daher auf, ihr Jagdgesetz sowie ihre Jagdverordnung endlich auf eine richtlinienkonforme Art hin zu ändern und somit - wie auch der Großteil der anderen Bundesländer - die Jagd auf Rabenvögel mittels Fangfallen zu verbieten! Zwar müssen die Fallen theoretisch mindestens täglich kontrolliert werden und geschützte Arten wieder freigelassen werden, so der VGT-Kampagnenleiter weiter, kontrolliert werden kann dies in der Praxis jedoch kaum, Missbrauch ist daher Tür und Tor geöffnet.

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