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Max May-Melnhof heute vor Gericht: seine Kinder in Verwendung von Pistolen unterwiesen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.02.2017)

Wien, 13.02.2017

Klage gegen VGT, weil Kinder unter Facebook-Postings jagdkritischer TierschützerInnen leiden würden – Mayr-Melnhof veröffentlicht aber selbst Fotos seiner Kinder bei Taubenjagd

Wenn die sachliche Kritik nicht entkräftet werden kann, dann wird damit argumentiert, dass sie die Kinder belaste. So jedenfalls kann man das Gerichtsverfahren sehen, bei dem Gatterjäger Max Mayr-Melnhof in seinem Prozess gegen den VGT am Wiener Handelsgericht heute ausgesagt hat. Als der Beklagtenvertreter ihm aber vorhielt, Fotos seiner minderjährigen Kinder veröffentlicht zu haben, wie sie gerade auf lebende Tauben schießen, schwieg er. Ebenso hatte Mayr-Melnhof verkündet, dass seine Tochter zu seiner Freude bereits mit 10 Jahren den Wunsch geäußert hat, einen Hasen töten zu wollen. Zusätzlich schrieb er, dass er seine beiden minderjährigen Söhne auf ein Sommercamp geschickt habe, wo sie den Umgang mit Pistolen lernten. Auf die Frage, ob das den Tatsachen entspricht und so seine Erziehung aussieht, bestätigte Mayr-Melnhof das und sein Anwalt meinte, die Kinder würden jetzt besonders gut mit Schusswaffen umgehen können.

Mit der Klage versucht Mayr-Melnhof das Gericht zu einem Unterlassungsurteil zu bewegen, dem VGT zu verbieten, gatterjagdkritische Aktionen gegen ihn durchzuführen. Insbesondere will er verboten wissen, dass ihm ein satirischer Preis für den brutalsten Gatterjäger überreicht und dass sein Konterfei als Großpuppe zusammen mit einem Wildschwein hinter Gittern durch die Straße gezogen wird. Der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung mit demselben Inhalt ist bereits vom Höchstgericht abgelehnt worden. Nach Befragung von Mayr-Melnhof und VGT-Obmann Martin Balluch schloss der Richter die Verhandlung und das Urteil wird schriftlich ergehen.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Die Gatterjagd ist eine perverse Tierquälerei. Das ist ein Faktum, das auch von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, den Grünen und dem Forstdirektor von Wien so benannt wird. Es wird uns beim VGT daher auch erlaubt sein, die Gatterjagd so zu nennen. Wer eine Gatterjagd durchführt, ist daher ein perverser Tierquäler. Aber es ist genau dieser Vorwurf, der Mayr-Melnhof offenbar missfällt, sodass er uns gerichtlich verbieten lassen will, ihn auszusprechen. Wir zählen auf den Rechtsstaat, dass uns diese Kritik weiter möglich ist.“

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