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Nationalratswahl '06: Jagd

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)

03.03.2017

Die Ausübung der Jagd ist vollständig aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen. Die Jagdgesetze der verschiedenen Bundesländer handeln aber in keinster Weise von Tierschutz, zumeist ist sogar die weidgerechte Jagd explizit erlaubt, selbst wenn Weidgerechtigkeit den Interessen des Tierschutzes diametral entgegensteht. So ist es nur weidgerecht, laufende Hasen und fliegende Vögel zu schießen, obwohl sitzende oder stehende Hasen bzw. Vögel viel leichter zu treffen und dadurch schmerzloser zu töten wären. Als Folge dieser Weidgerechtigkeit sind gut 50% der Schüsse auf diese Tiere nicht tödlich, und die getroffenen Wesen müssen stunden- bis tagelang dahinsiechen bevor sie sterben – ein ungeheuerliches Leid!

Zig tausende Fasane, Rebhühner und Enten werden jedes Jahr in Österreich in Massentierhaltungen gezüchtet, um nur für die Jagd ausgesetzt und abgeschossen zu werden. Weitere Tiere werden für diesen Zweck in Massen aus dem Ausland, hauptsächlich aus Ungarn, importiert.

Ähnlich katastrophal ist die Gatterjagd zu beurteilen. Rehe und Hirsche, aber auch Wildschweine und Mufflons, werden in Gattern gezüchtet und gegen teures Geld gejagt, zum Teil sogar nachdem sie extra für die Jagd angekauft und im Gatter ausgelassen worden sind.

Die Jagdhundehaltung und –ausbildung sollte eigentlich dem Tierschutzgesetz unterliegen, auch wenn sich das bisher nicht bis in Jägerkreise herumgesprochen hat. Bei der Jagd werden Jagdhunde auf lebende Wildtiere gehetzt. Das geschieht z.B. bei der Baujagd, bei der Hunde in Fuchs- und Dachsbauten gelassen werden, um diese Tiere unter der Erde anzugreifen. Aber auch andere Tiere werden bei gewissen Jagdformen auf Wildtiere gehetzt, wie z.B. Frettchen auf Kaninchen oder Raubvögel bei der Beizjagd auf Tauben, Krähen und andere Tiere.

Zusätzlich sind die Tierschutzombudspersonen für die Jagd nicht zuständig, solange die Jagd vom Tierschutzgesetz ausgenommen ist.

Der VGT fordert daher:

  • Das Tierschutzgesetz muss auch für die Jagd gelten. Zumindest sollte die Zuständigkeit der Tierschutzombudspersonen auf die Jagd ausgedehnt werden.

  • Verbot des Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd (kann im Tierschutzgesetz geregelt werden)

  • Verbot der Gatterjagd, also der Jagd auf in Gefangenschaft gehaltene Tiere (kann im Tierschutzgesetz geregelt werden)

  • Verbot des Hetzens von Tieren auf andere Tiere, auch im Rahmen der Ausübung der Jagd

Stellungnahmen der Parteien:

Die Antwort von Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Es ist sinnvoll die Haltung von Haustieren bundesweit einheitlich zu regeln, da es keinen Unterschied macht, ob etwa eine Katze im Burgenland oder in Tirol gehalten wird. Anders jedoch bei Wildtieren: die Lebensräume der einzelnen Tiere sind ganz unterschiedlich, sowohl topografisch als auch klimatisch und diese Unterschiede verlangen nach unterschiedlichen Regelungen, um bestmöglich auf die verschiedenen Anforderungen eingehen zu können.
Die Bestimmungen in den Jagdgesetzen bauen auf den kleinsten möglichen jagdlichen Einheiten auf – auf der Katastralgemeinde und dem Jagdrevier. Die jagdlichen Regelungen können auf Landesebene besser geregelt werden, da den Schusszeiten, Schonzeiten, regionalen Eigenarten und regionalen Unterschieden (bspw. Wildtransport, Wildverarbeitung, Brauchtum) so besser Rechung getragen werden kann. In einem zwar kleinen, aber trotzdem sehr unterschiedlich ausgeprägten Land wie Österreich macht es durchaus Sinn, die Jagd unterschiedlich zu regeln, um so einen bestmöglichen Schutz der Wildtiere zu gewährleisten.
Derzeit ist es nicht sinnvoll, das Tierschutzgesetz zu verändern, da zunächst der erste Tierschutzbericht abzuwarten ist, um beurteilen zu können, wo Änderungen sinnvoll und notwendig sind.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Jan Krainer
Die Jagd ist ausdrücklich ausgenommen vom Tierschutzgesetz, weil Jagd und Tierschutz einander widersprechen. Die Überlegung die Zuständigkeit der Tierschutzombudspersonen auf die Jagd auszudehnen ist zumindest Überlegenswert, wenngleich – wie gesagt – Jagd und Tierschutz im diametralen Widerspruch zu einander stehen. Es gibt allerdings im Moment keine verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, auf die neun Jagdgesetze der Länder Einfluss zu nehmen.

Das Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd soll durch das Tierschutzgesetz verboten werden. Ebenso die Gatterjagd und das Hetzen von Tieren auf andere Tiere.

Jagd hat nur dort eine Berechtigung, wo es um die Hege des Wildtierbestandes geht. Nachdem natürliche Feinde (Wolf, etc.) fehlen, übernimmt der Mensch deren Funktion um ein ökologischen Gleichgewicht zu erhalten (Schutz des Waldes vor Verbiss, etc.)

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin Mag. Brigid Weinzinger
Die Grünen unterstützen diese Forderungen und es kann davon ausgegangen werden, dass wir diese Missstände bei jeder sich bietenden Gelegenheit ansprechen werden. Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, dass wir es in nächster Zeit politisch durchsetzen können, die Jagd, die derzeit in Landeskompetenz ist, zur Bundessache zu erklären (dazu wäre eine 2/3-Mehrheit im Parlament nötig), jedenfalls aber dürfen die Jagdmethoden nicht den Intentionen des Bundestierschutzgesetzes widersprechen. Bedauerlicherweise wird in § 3 (4) des Bundestierschutzgesetzes die Ausübung der Jagd und Fischerei vom Bundestierschutzgesetz ausgenommen. Dadurch können derzeit selbst Maßnahmen, die grob tierschutzwidrig sind, nicht nach dem Bundestierschutzgesetz geahndet werden. Eine Notwendigkeit wäre daher, entsprechend der oben angeführten Argumentation, diese tierquälerischen Methoden im Zusammenhang mit der Jagd im Bundestierschutzgesetz zu verbieten.
Die Haltung von Tieren, die zur Unterstützung der Jagd oder Fischerei eingesetzt werden, unterliegt allerdings den Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes (§ 3 (4) Z 1 bis 3), dazu zählen z.B. auch Jagdhunde und deren Ausbildung.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer
Das Tierschutzgesetz soll nicht für die Jagd gelten und die Zuständigekti der Tierschutzombudspersonen soll nicht auf die Jagd ausgedehnt werden. Ebensowenig soll die Gatterjagd verboten werden.

Einem Verbot des Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd stimme ich zu. Ebenso dem Verbot des Hetzens von Tieren auf andere Tiere.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Norbert Hofer
Selbstverständlich muss die Zuständigkeit des Tierschutzombudsmannes auch für den Bereich der Jagd gelten. Gatterjagd, das Aussetzen gezüchteter Tiere eigens für die Jagd und die Hetzjagd müssen vom Tierschutzgesetz erfasst werden.

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