Donnerstag Gatterjagdverbot im Bgld Landtag, aber auch Betretungsverbot für Tierschützer - vgt

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Donnerstag Gatterjagdverbot im Bgld Landtag, aber auch Betretungsverbot für Tierschützer

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.03.2017)

Eisenstadt, 06.03.2017

VGT kritisiert: Zusätzlich eingefügter Absatz soll TierschützerInnen das Filmen von Jagden auf öffentlichen Straßen verbieten – und geplantes Fütterungsverbot wurde wieder gestrichen

Und schon wieder gibt es eine neue Attacke auf den Tierschutz im Tauziehen um das Burgenländische Jagdgesetz, das nächsten Donnerstag im Landtag beschlossen werden soll. Zwar ist das Gatterjagdverbot unverändert bestehen geblieben, doch im § 100 (3) des Jagdgesetzes wurde ein neuer Satz eingefügt, der die JägerInnen ermächtigt, bei der Behörde ein Betretungsverbot von Jagdgebieten auch auf öffentlichen Straßen zu beantragen. Ohne die Filmaufnahmen von Jagden im Gatter und auf ausgesetzte Zuchttiere wären die entsprechenden Verbote und Einschränkungen aber nie zustande gekommen. Am Landesgericht Eisenstadt läuft momentan ein Verfahren gegen 3 Polizisten und einen Jagdaufseher, die TierschützerInnen beim Filmen von der öffentlichen Straße aus widerrechtlich behindert haben. Nun soll dieses Filmen auf Antrag der JägerInnen durch die Behörde verboten werden können. In den Erläuterungen zu § 100 ist zu lesen: „Mit der Bestimmung des Absatz 3 wird gewährleistet, dass Riegel- und Drückjagden nicht behindert oder gestört werden. […] Verkehrsverbote können insbesondere das Lenken von Kraftfahrzeugen, das Radfahren oder das Reiten umfassen. Auch Fußgänger können von Verkehrsverboten betroffen sein.“

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Jedes Mal, wenn wir Filmaufnahmen von Tierquälereien an die Öffentlichkeit bringen und die Bevölkerung über einen Missstand informieren, kommen prompt gesetzliche Verbote, die unsere Arbeit kriminalisieren. Wenn Filmaufnahmen von einer öffentlichen Straße aus eine Jagdgesellschaft 'behindern oder stören', dann zeigt das nur, dass diese Leute ihr Treiben vor der Öffentlichkeit geheim halten wollen. Die Gesellschaft hat ein Recht zu wissen, was bei einer Treibjagd passiert. Von ihr geht ja das Recht aus, solche Jagden zu verbieten oder zu regulieren. Gesetze gegen Tierschutzarbeit werden im Handumdrehen erlassen, ohne uns auch nur anzuhören. Das ist Klientelpolitik und wieder einmal ein Lex VGT.“

Zusätzlich enthält das nun vorgeschlagene Gesetz kein absolutes Fütterungsverbot mehr, wie noch in der ursprünglichen Version. Jetzt ist die Fütterung von Schalenwild, also z.B. von Rothirschen und Rehen, von Jänner bis April ohne Einschränkung erlaubt. Und das, obwohl 88 % des Waldes im Burgenland durch die gezielt mit solchen Fütterungen geschaffene Überpopulation an Tieren schwer geschädigt und verbissen ist! Das Zuviel an Tieren erhöht auch die Anzahl der Autounfälle mit Wildtieren, den Stress unter den Tieren und die Krankheitsanfälligkeit, ist also auch ein Tierschutzproblem. Der VGT appelliert an die Landtagsabgeordneten, das Fütterungsverbot wieder in das Gesetz aufzunehmen – eine zentrale Forderung an ein tierschutzkonformes Jagdgesetz auf Basis ökologischer Gesichtspunkte!

Wir ersuchen alle TierschützerInnen, höfliche Emails an verena.dunst@bgld.gv.at zu schreiben, in denen zu oben genannten Punkten deutlich Stellung genommen wird!

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