Anzeige bei der Behörde: geplante Entenjagd bei Mensdorff-Pouilly heuer illegal - vgt

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Anzeige bei der Behörde: geplante Entenjagd bei Mensdorff-Pouilly heuer illegal

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.07.2017)

Burgenland, 03.07.2017

Mensdorff-Pouilly verlegt zwar sein Jagdgatter nach Ungarn, aber bisher jedenfalls nicht seine Jagd auf Zuchtenten – Anzeige des VGT, weil nach neuer Gesetzeslage verboten

Vor Gericht haben sich Waffenlobbyist und Gatterjäger Alfons Mensdorff-Pouilly und VGT-Obmann Martin Balluch erst kürzlich in Bruck an der Mur getroffen, weil Ersterer der Ansicht ist, Letzterer hätte widerrechtlich seinen Grund betreten. Am 28. Juli gibt’s dazu einen Lokalaugenschein mit dem Richter vor Ort in Luising. Doch bei diesem Treffen verkündete Mensdorff-Pouilly nicht nur, dass er gerade sein Jagdgatter nach Ungarn verlegt, sondern auch, dass er trotz neuer Gesetzeslage seine Jagd auf Zuchtenten in Kunstteichen wieder in Österreich durchführen will. Und tatsächlich sind seine Kunstteiche erneut mit hunderten Enten angefüllt worden.

Doch das neue Tierschutzgesetz verbietet das Aussetzen von Zuchtenten zur Jagd, weil diese wissenschaftlichen Studien zufolge zu 80 % in nur wenigen Wochen danach sterben, da sie in freier Wildbahn nicht überlebensfähig sind. Doch bei Mensdorff-Pouilly werden die Zuchtenten eingesperrt gehalten und gefüttert. Sie leben in Kunstteichen, die von einem elektrischen Zaun umgeben sind. Und sie können nicht fliegen, wie ein Gutachten von Ornithologe Hans Frey bestätigt. Diese Zuchtenten sind also im Sinne des Gesetzes nicht ausgesetzt worden. Daher dürfen sie aber auch nicht bejagt werden. Das neue burgenländische Jagdgesetz verbietet die Jagd auf Zuchtenten, die nach dem 20. Juni ausgesetzt worden sind. Dieser Tag ist bereits verstrichen. Abgesehen davon ist nach dem neuen Gesetz das Aufscheuchen von Zuchtenten in einem offenen Gehege verboten. Aufscheuchen ist aber Voraussetzung für die Bejagung, weil es nur als weidgerecht gilt, auf fliegende, nicht aber auf schwimmende oder sitzende Enten zu schießen. Der VGT hat Anzeige erstattet: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch: „Wer Zuchtenten aussetzt, wird nach dem neuen Tierschutzgesetz wegen Tierquälerei verfolgt. Mensdorff-Pouilly glaubt nun dem entkommen zu können, indem er die flugunfähigen Tiere hinter einem Elektrozaun hält und füttert. Doch dann zieht das neue burgenländische Jagdgesetz, das eindeutig festlegt, dass die Enten bis 21. Juni in der Freiheit ausgesetzt worden hätten müssen, wenn sie ab Mitte August bejagt werden sollen. Wie man es dreht und wendet, die Jagd auf Zuchtenten ist in Österreich passé. Vielleicht mag Herr Mensdorff-Pouilly seine infantilen Abschießbelustigungen gänzlich nach Ungarn verlegen, bis die Tierschutzbewegung auch dort so weit ist, ein Verbot zu erreichen. Dann bleibt ihm immer noch der Weg nach Nordkorea, dort wird vermutlich weltweit zu allerletzt das Jagdverbot auf Zuchttiere kommen. Die Feudaljagd wird bald nur noch in Diktaturen möglich sein.“

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