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VGT präsentiert Video: Gewalt von Jägern gegen TierschützerInnen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.11.2017)

Salzburg, 29.11.2017

Die Gewalt geht immer ausschließlich von einer Seite aus: von Jägern – Video beweist, dass Gewalt gegen Tiere und Gewalt gegen Menschen Hand in Hand gehen; Justiz muss eingreifen!

Der VGT hat in seiner Kampagne gegen die Jagd auf gezüchtete Tiere eine Reihe von derartigen Treibjagden dokumentiert. Praktisch jedes Mal wurde seitens der Jägerschaft dabei gepöbelt, gestoßen, geschimpft und gedroht, aber oft genug auch geschlagen und sogar geschossen. Einige Tierschutzkameras gingen zu Bruch, Mayr-Melnhof hat am 20. November 2017 nicht nur 2 Tierschützer physisch misshandelt, sondern sogar deren Videokameras und ein Funkgerät mit Gewalt entwendet. Im November 1991 war einem Tierschützer, der in Vitis im Waldviertel eine Jagd auf ausgesetzte Zuchtfasane filmen wollte, von einem Jäger eine Schrotladung in den Bauch geschossen worden. Der Jäger gab später gegenüber der Polizei an, den Tierschützer mit einem Fasan verwechselt zu haben. Es gab kein Strafverfahren. Dem gegenüber hat noch nie in Österreich ein Tierschützer jemals einen Jäger angegriffen und die ewig wiederholte Litanei von angeblich angesägten Hochständen ist ein Märchen. Es gibt keinen einzigen solchen Fall! Mit dieser bewusst am Leben erhaltenen Folklore verhält es sich wie mit der Geschichte von angesprayten Pelzmänteln: Kürschnerinnung und Jägerschaft reden aus Propagandagründen dauernd davon, um von ihrer eigenen Gewalt abzulenken, ohne auch nur einen einzigen realen Fall nennen zu können.

Das Video „Gewalt von Jägern“ ist hier online:

Angesichts dieser totalen Einseitigkeit von kriminellem und gewalttätigem Vorgehen, und auch angesichts der bisherigen Toleranz von Polizei und Staatsanwaltschaft gegenüber der Gewalt von Jägern, ist es nun an der Zeit, die Bundesverfassung ernst zu nehmen. Dort steht nämlich nicht nur Tierschutz als Staatsziel, sondern auch die Gleichheit der Bürger und Bürgerinnen vor dem Gesetz. Deshalb ruft der VGT einmal mehr die Staatsanwaltschaft Salzburg auf, gegen Mayr-Melnhof wegen seiner Gewaltangriffe am 20. November 2017 zu ermitteln und die mit Gewalt entwendeten Gegenstände sowie die Videos von seinem Handy, die die Übergriffe zeigen müssen, mittels einer Hausdurchsuchung sicherzustellen. Ein derartiges Vorgehen, wie seine Übergriffe gegen die Tierschützer, darf nicht geduldet werden, egal ob ein mittelloser Tierschützer oder ein reicher Feudaljäger dafür verantwortlich ist. Die Gewalt der Jägerschaft gegen den Tierschutz muss endlich mit effektiven Mitteln des Rechtsstaates hintan gehalten werden, damit die TierschützerInnen wieder ohne Angst und ungestört ihrer wichtigen Aufgabe nachgehen können.

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