Gewalttäter Mayr-Melnhof tischt 3. Version als Ausrede für seine Gewalttaten auf - vgt

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Gewalttäter Mayr-Melnhof tischt 3. Version als Ausrede für seine Gewalttaten auf

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.01.2018)

Wien, 10.01.2018

Am 25. 1. und 20. 2. wird Mayr-Melnhof wegen seiner Gewaltangriffe vor Gericht stehen; die neueste Schutzbehauptung: er habe 3 Tierschützer aus dem Gefahrenbereich retten müssen.

Die Maßnahmenbeschwerde zum Landesverwaltungsgericht gegen Mayr-Melnhof wird am 20. Februar verhandelt. Die Zivilklage auf Rückgabe des Diebsgutes steht bereits am 25. Jänner im Bezirksgericht an. Doch schon nächste Woche wird über die Einstweilige Verfügung gegen seine Behauptung entschieden, der VGT würde in dieser Sache infame Lügen verbreiten. Seltsam, übrigens: ein Mayr-Melnhof, der jeden wegen allem klagt, der sogar eine Unterlassungsklage einbringt, weil ihm in einer satirischen Preisverleihung ein steinernes Herz überreicht worden ist, schaut lächelnd zu und klagt nicht, wenn 2 Tierschützer behaupten, er habe sie angegriffen und beraubt, obwohl seiner Meinung nach all das gar nicht so gewesen sei und überhaupt? In seiner neuesten Verteidigungsschrift bringt er eine 3. Version der Geschehnisse vor. Hat er auf einen ersten Anruf eines ORF-Journalisten noch jede Teilnahme an den Angriffen abgestritten, so relativierte er kurze Zeit später und gab zu, dabei gewesen zu sein, allerdings habe er einen Tierschützer mutig davon abhalten müssen, den Gatterzaun zu überklettern. In seiner neuesten, nun bereits dritten Version will er 3 natürlich vermummte Tierschützer(Innen?) mitten im Jagdgatter angetroffen haben, wo sie von ihm selbstverständlich angegriffen werden mussten, allein schon, um ihr Leben zu retten. Es wurde ja scharf geschossen.

Diese lächerliche Unwahrheit wurde sofort in einem Schriftsatz des VGT widerlegt. Beide im Original auf Martin Balluchs Blog.

Die Widerlegung ist leicht, hier ein paar Stichworte:

  • Die Polizei, die sofort nach dem ersten Angriff kam, traf Angreifer und Opfer außerhalb des Jagdgatters am öffentlichen Treppelweg entlang der Salzach an.
  • Das Video, das Gewalttäter Mayr-Melnhof von seinem noch benommenen Opfer drehte und dann veröffentlichte, ist eindeutig auf dem öffentlichen Treppelweg entstanden.
  • Die beiden Angriffe haben im zeitlichen Abstand von 2 Stunden 45 Minuten und im räumlichen Abstand von ca. 1 km stattgefunden.
  • Neben den beiden Opfern gibt es 4 ZeugInnen, die alle die Angriffe und den Raub der Videokameras und des Funkgeräts bestätigen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin gegen Mayr-Melnhof und seine Mittäter wegen Amtsmissbrauch, Raub, Körperverletzung und Nötigung. Wie lange werden die Buddies des Gatterjägermeisters in Justiz, Polizei, Politik, Medien und Jägerschaft diesem Gewalttäter die Stange halten?

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