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VGT-Brief an Politik: Gericht bestätigt Gewalttaten von Mayr-Melnhof gegen Tierschützer

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.10.2018)

Wien, 05.10.2018

Landesverwaltungsgericht urteilte nicht nur, dass Mayr-Melnhof eine Videokamera mit Gewalt entwendet, sondern auch, dass er Tierschützer in seiner Menschenwürde verletzt hat.

Wie oft stellt ein Gericht von einer öffentlichen Person der Salzburger Schickeria, einem Landesjägermeister und eng mit der ÖVP verbundenen Großgrundbesitzer, rechtskräftig fest, dass er mit Gewalt eine Videokamera entwendet, einen Tierschützer verletzt, vor Gericht mehrfach die Unwahrheit gesagt, einen Tierschützer rechtswidrig festgenommen und dann verhöhnt und in seiner Menschenwürde verletzt, und schließlich gezielt ein irreführendes Beweismittel erstellt hat? Es handelt sich hier offensichtlich um eine Tatsache, die die Öffentlichkeit besonders interessiert. Und man muss weiter fragen, was es für Konsequenzen gibt und ob Mayr-Melnhof einfach unverändert Landesjägermeister bleiben kann, als ob nichts geschehen wäre. Das wäre schon bemerkenswert. Bei allen anderen würden doch Gewalttaten dieser Art, und die Bereitschaft, als Zeuge Unwahrheiten vor Gericht zu erzählen und Beweismittel zu fingieren, nachhaltige Folgen haben.

Mayr-Melnhof selbst hat sich an sämtliche verantwortlichen Politiker_innen Salzburgs mit einem Brief gewandt, um über den VGT zu lamentieren. Dieselben Politiker_innen sollten also auch vom Urteil des Landesverwaltungsgerichts erfahren. Und nicht nur davon, auch das Landesgericht Salzburg hat festgestellt, dass Mayr-Melnhof zwei Tierschützern ihre beiden Videokameras und ein Funkgerät entwendet hat. Um nun die Politik über das wahre Gesicht von Mayr-Melnhof zu informieren, das sich hinter dem Sonnyboy-Image verbirgt, hat der VGT seinerseits an dieselben Politiker_innen geschrieben, die Mayr-Melnhof kontaktiert hatte. Sie können diesen Brief als PDF-Datei auf der VGT Webseite einsehen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: Ganz unabhängig von Mayr-Melnhofs Verhalten sind jetzt Nägel mit Köpfen zu machen. Salzburg kann doch nicht das allerletzte Bundesland ohne Gatterjagdverbot bleiben. Wozu lässt die Landesregierung Fachgutachten über die Antheringer Au und die Auswirkungen des Jagdgatters erstellen, wenn sie dann nicht deren Empfehlungen folgt? Wie lange will die Landesregierung noch EU-Recht brechen und keine Verordnung zum Schutz des Natura 2000 Gebiets in der Antheringer Au erlassen? Das wären ja schon russische Zustände, wenn ein einziger Oligarch die Umsetzung des Rechts verhindern kann. Noch dazu einer, über den Gerichte wie oben urteilen!

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