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Umweltanwaltschaften stehen vor der Entmachtung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.01.2019)

Wien, 22.01.2019

Die Novelle des oberösterreichischen Landesnaturschutzgesetzes sieht die Entmachtung der Umweltanwaltschaft vor. Eine Katastrophe für Umwelt-, Natur- und Artenschutz.

Um endlich die seit 2005 überfällige Aarhus-Konvention umzusetzen, hat der Bund Ende 2018 das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) novelliert. Eigentlich sollten die Öffentlichkeit und NGOs dadurch mehr Beteiligung bei Verfahren und Zugang zum Gericht bekommen. Die Realität sieht leider anders aus.

Oberösterreich

Natur- und Umweltschutz sind Ländersache. Als erstes Bundesland hat nun Oberösterreich einen Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz vorgelegt. Dieser sieht eine empfindliche Beschränkung der Parteienstellung der unparteiischen Umweltanwaltschaft vor. Stattdessen sollen Natur- und Umweltorganisationen stärker beteiligt werden, obwohl diese meist gar nicht die Ressourcen dafür haben. Gleichzustellen mit den Rechten der Umweltanwaltschaften ist diese Beteiligung ebenfalls nicht. Zusätzlich hat die Regierung einen Standortanwalt geschaffen, der in allen UVP Verfahren die Interessen der Wirtschaft vertreten soll. Hier sollen also die Rechte der Umwelt zu Gunsten der Wirtschaft beschnitten werden.

Auswirkungen

Die Umweltanwaltschaften haben die Ressourcen, um jährlich bei hunderten Verfahren teilzunehmen und als Experten fachliche und rechtliche Hilfestellung zu bieten. Die Beschneidung der Rechte der Umweltanwaltschaften führt zu einem massiven Rückschritt bei Natur- und Umwelt- sowie Artenschutz. Und das, obwohl die Aarhus-Konvention diese gar nicht betrifft. Das Gesetz in Oberösterreich könnte auch einen Präzendenzfall schaffen, um den Umweltschutz in ganz Österreich zu verschlechtern. Um das noch zu verhindern, hat die oberösterreichische Umweltanwaltschaft eine Petition gestartet.

Was ist die Umweltanwaltschaft?

Seit 1985 gibt es in allen Bundesländern eine Umweltanwaltschaft, deren gesetzliche Aufgabe es ist, der Natur eine Stimme zu geben. Bei Naturschutzverfahren tritt die unparteiische und weisungsfreie Umweltanwaltschaft für die Interessen von Natur und Landschaft ein und hat eine beratende Funktion.

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