Vollspaltenboden-Protest konfrontiert Kurz vor Von der Leyen bei Treffen in Wien - vgt

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Vollspaltenboden-Protest konfrontiert Kurz vor Von der Leyen bei Treffen in Wien

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.06.2021)

Wien, 21.06.2021

Demo anlässlich eines Arbeitsbesuchs der EU-Kommissionspräsidentin im Gartenpalais in Wien fordert, dass die Bundesregierung sich an die EU-Schweinerichtlinie hält

Die EU-Kommission hat bereits eine Missstandsfeststellung gegen Österreich diesbezüglich gemacht: das in Österreich bei 95 % der Schweine praktizierte routinemäßige Schwanzkupieren, das nur aufgrund des Vollspaltenbodens auftritt, ist eindeutig laut EU-Richtlinie verboten. Doch die Bundesregierung reagiert nicht, verschiebt die Diskussion zur Änderung der Verordnung zur Schweinehaltung in den Herbst oder überhaupt auf den St. Nimmerleinstag. „Das wäre doch einmal ein wichtiges Thema für ein Arbeitstreffen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission“, rief VGT-Obmann Martin Balluch mit dem Megaphon, als die EU-Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen und ihr österreichischer Gesprächspartner Bundeskanzler Sebastian Kurz nach ihrem Arbeitstreffen heute vor dem Gartenpalais in 1090 Wien erschienen. Und weiter: „Die EU hat eine Missstandsfeststellung gemacht, 96 % der Menschen wollen Stroh für Schweine und selbst die Volksanwaltschaft sieht die EU-Richtlinie nicht erfüllt, aber die Regierung Kurz ignoriert das alles und will die Beschwerden offenbar aussitzen. Diese Missstände sind seit langem bekannt und es geschieht einfach gar nichts.“

Der lange Autokonvoi fuhr an dem Transparent des VGT mit der Aufschrift „ÖVP, wann kommt endlich das Vollspaltenbodenverbot“ vorbei. Klar ist, dass die EU-Kommissionspräsidentin den Protest vernommen hat. Man kann nur hoffen, dass sie ihn auch anspricht.

VGT-Obmann Martin Balluch kommentiert: Die Regierung baut darauf, dass sie wegen diesem klaren Gesetzesbruch nicht vor Gericht gebracht werden kann. Die Tierschutzorganisationen haben noch immer kein Verbandsklagerecht und die Schweine selbst können nicht klagen. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Daher rechnet die Bundesregierung damit, dass kein Gericht sie deshalb verurteilt. Doch das ist zu kurz gedacht. Die Bevölkerung wird sich das nicht länger gefallen lassen, die EU-Kommission und die Volksanwaltschaft werden aktiv und, wer weiß, vielleicht wird die Bundesregierung wegen ihrem Umgang mit den Schweinen bald vor dem Verfassungsgerichtshof zur Verantwortung gezogen.


Pressefoto frei zum Abdruck (Copyright: VGT.at)

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