Burgenland hat Chance auf ein modernes und zeitgemäßes Fischereigesetz verpasst - vgt

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Burgenland hat Chance auf ein modernes und zeitgemäßes Fischereigesetz verpasst

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.01.2022)

Eisenstadt, 11.01.2022

Seit 1. Jänner 2022 gilt das neue Burgenländische Fischereigesetz. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) begrüßt das neue Gesetz zur Regelung der Fischerei im Burgenland. Aber: Bei wichtigen tierschutzrelevanten Bestimmungen hat es keine Fortschritte gegeben.

Bis 31. Dezember 2021 galt im Burgenland ein Fischereigesetz, das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1949 stammte, also völlig veraltet und in keinster Weise mehr zeitgemäß war. 2021 wurde ein Neuentwurf für ein modernes und zeitgemäßes burgenländisches Fischereigesetz ausgearbeitet, anschließend begutachtet, danach umgearbeitet und schließlich, mit 1. Jänner 2022, zu geltendem Gesetz.

Der VGT hat im September 2021 eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf des neuen burgenländischen Fischereigesetzes ausgearbeitet. Denn gerade bei der Ausübung der Fischerei hat Tierschutz bislang kaum Beachtung gefunden. Deswegen war es umso wichtiger, den Schutz der Tiere – beim Fischereigesetz konkret den Schutz der Wassertiere – in das neue Gesetz einzubringen. Zu 16 Punkten des Entwurfs gab der VGT eine ausführliche Stellungnahme ab. Thematisch ging es dabei um alle Fragen, die mit Tierschutz zu tun haben, beispielsweise Schutz von Wassertieren, tierquälerische Fangpraktiken, Schonzeiten, Wirbeltiere als Fischköder, Wett- und Sportfischen, Anfüttern von Fischen, Tierschutz als Thema bei der Vorbereitung zur Prüfung zur Erlangung der Fischerkarte, usw.
 

Zur Stellungnahme des VGT

Nach ausführlicher Prüfung des nun geltenden Fischereigesetzes ist aus Sicht des VGT zu sagen, dass der Tierschutz im neuen burgenländischen Fischereigesetz kaum beachtet wurde. Erich Schacherl, VGT Kampagnenmitarbeiter und Fachreferent für das Thema Fischerei, dazu: Leider ist Tierschutz im neuen burgenländischen Fischereigesetz kaum beachtet worden. Das Burgenland hat damit die Chance verpasst, das modernste und einzige Fischereigesetz in Österreich zu haben, in dem Fische als das gesehen werden, was sie nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft sind, nämlich fühlende Lebewesen mit Bewusstsein.

Bei einem einzigen Punkt des Gesetzesentwurfs wurde ein Vorschlag des VGT berücksichtigt. Ein Teilbereich des ab jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Kurses mit Prüfung zur Erlangung der Jahresfischerkarte ist das Thema „Tierschutz und Fischerei“. Erich Schacherl dazu: Es ist gut und wichtig, dass Tierschutz und Fischerei nun ein Thema ist, mit dem sich alle, die in Zukunft im Burgenland eine Jahresfischerkarte besitzen wollen, im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Kurses und der Prüfung beschäftigen müssen – auch Jugendliche. Allerdings wissen wir derzeit noch nicht, wie das Thema Tierschutz und Fischerei behandelt wird. Was wird in den Lehrunterlagen stehen? Was wird beim Kurs vorgetragen? Was wird geprüft?

Andere wesentliche Tierschutzthemen wurden im Gesetz nicht berücksichtigt. Wett- und Sportfischen bei Angelteichen wurde nicht verboten, obwohl diese tierquälerische Praxis in anderen Bundesländern, beispielsweise Oberösterreich, schon seit Jahren gesetzlich verboten ist. Bei solchen Veranstaltungen wird oft die Praxis des tierquälerischen „catch & release“ ausgeführt. Dabei werden Fische gefangen und freigelassen, dann wieder gefangen und freigelassen, unter Umständen mehrmals am Tag. Fische werden also wie leblose Sportgeräte misshandelt. Auch das wurde gesetzlich im neuen burgenländischen Fischereigesetz nicht ausdrücklich verboten. Die tierquälerische Verwendung lebender wirbelloser Tiere als Köder ist ebenfalls weiterhin erlaubt. Gesetzlich geschützt sind grundsätzlich nur bedrohte und gefährdete heimische Wassertiere und nicht – wie der VGT gefordert hat – alle heimischen Wassertiere. Erlaubt ist auch das Anfüttern von Fischen, obwohl das aus Sicht der Gewässerökologie äußerst bedenklich ist, weil es zur Verschlechterung der Wasserqualität führen kann.

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