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Freispruch im LG Wien: VGT-Obmann hat im Mayr-Melnhof Prozess nicht gelogen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.03.2022)

Wien, 31.03.2022

Anklage durch die StA Salzburg, die sich durch zahlreiche merkwürdige Anklagen gegen Tierschützer:innen hervorgetan hat, stellt sich als politisch motiviert heraus.

Der Anklage zugrunde liegt letztlich die Gatterjagd des Salzburger Oligarchen Maximilian Mayr-Melnhof. Der VGT hat gegen diese eine erfolgreiche Kampagne geführt – die Gatterjagd wird mit Einschränkungen in Salzburg ab 2027 verboten. Doch Mayr-Melnhof hat mit Gewalt reagiert. So hat er laut Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg einen Tierschützer rechtswidrig verletzt und ihm rechtswidrig mit Gewalt die Kamera entwendet. Die Salzburger Staatsanwaltschaft reagierte darauf nicht etwa mit einer strafrechtlichen Anklage gegen Mayr-Melnhof, sondern, im Gegenteil, mit einer Serie von Anklagen gegen Tierschützer:innen. Mayr-Melnhof sei für seine Tat nicht verantwortlich, weil die subjektive Tatseite nicht erfüllt wäre, d.h. er habe nicht gewusst, dass er einen Tierschützer nicht verletzen und ihm mit Gewalt die Kamera entwenden darf. Die Tierschützer:innen dagegen werden wegen Verleumdung verfolgt und wurden wegen Falschaussage vor Gericht angeklagt.

Das erste dieser Verfahren fand gestern Nachmittag am Landesgericht Wien statt. Angeklagt war VGT-Obmann DDr. Martin Balluch. Die Richterin verzichtete auf jegliche Zeug:innen, verlas lediglich einige Aktenteile und sprach Balluch innerhalb von 20 Minuten frei. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte keine Beweise vorgelegt und die Richterin konnte keine Falschaussage erkennen. Auffällig war auch, dass der Staatsanwaltschaft Wien die Anklage sichtlich kein Anliegen war.

Verteidiger Rechtsanwalt Mag. Alexander Kirchmauer zum Freispruch: Meiner Meinung nach war diese Anklage politisch motiviert und war für mich von Anfang an klar, dass dieses Verfahren nur mit einem Freispruch enden darf. Schaurig ist, dass man dem Akteninhalt gut entnehmen kann, dass die treibende Kraft hinter diesem Verfahren ein politischer Gegner meines Mandanten war, der mithilfe seines Anwalts zuerst die Polizei dazu brachte, verschiedene Personen in der von ihm genehmen Reihenfolge zu vernehmen und in der Folge eine Staatsanwältin in Salzburg dazu, diese haltlose Anklage einzubringen. Dazu muss man sagen, dass die Staatsanwaltschaften von Gesetzes wegen zur Objektivität verpflichtet sind, eine Verpflichtung, die diese Staatsanwältin völlig missachtet hat. Die Polizei und diese Staatsanwältin machten sich in diesem Verfahren zu willfährigen Helfer:innen jener, die Geld und Macht haben, mit dem Ziel, Tierschützer:innen, die selbstlos gegen grausame Jagdpraktiken auftreten, mundtot zu machen, weil sie ihren eigenen Interessen (hier: unschuldige Tiere zu töten) zuwider laufen. Es geht hier nicht nur um Jäger:innen gegen Tierschützer:innen. Solche Dinge gehen uns alle an. Jede:r, der oder die seinen Mund aufmacht, kann sich jederzeit in einer solchen Situation wiederfinden, egal, ob die Person für den Tierschutz eintritt, für die Gleichberechtigung der Geschlechter, für Menschen in Not oder Ähnliches. Dieses Verfahren ist ein gutes Beispiel für die Gefahr, der die Gesellschaft durch Machtmissbrauch ausgesetzt ist. Glücklicherweise hat sich mein Mandant tapfer gewehrt und das Verfahren nahm ein gutes und verdientes Ende, auch, weil sich das Landesgericht Wien nicht instrumentalisieren ließ und die Anklage professionell und emotionslos abgearbeitet hat.

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