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Erneut 4 Freisprüche VGT-naher Personen zur Gatterjagd Mayr-Melnhof

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.06.2022)

Wien, 03.06.2022

Staatsanwaltschaft Salzburg läuft Amok gegen den VGT: Verfahren gegen Gewalttäter Mayr-Melnhof trotz eindeutiger Beweislage eingestellt, aber bereits 4. strafrechtliche Anklage gegen VGT

Maximilian Mayr-Melnhof betreibt ein besonders tierquälerisches Jagdgatter in einem Vogelschutz- und Natura 2000-Gebiet in Salzburg. Im Rahmen der Gatterjagdkampagne von 2015 bis 2017 hat der VGT auch dieses Jagdgatter zu dokumentieren und zu kritisieren gewagt. Doch ein Oligarch, der sich für adelig hält, nimmt eine Kritik vom Pöbel nicht leichtfertig hin. Am 20. November 2017 attackierte Mayr-Melnhof einen Tierschützer, verletzte ihn und entwendete mit Gewalt seine Kamera. Das jedenfalls hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg festgestellt und es wurde vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Und ebenso ist gerichtlich festgestellt, dass Mayr-Melnhof vor Gericht log und Beweismittel fingierte. Doch die Staatsanwaltschaft Salzburg stellte alle Strafverfahren gegen Mayr-Melnhof ein. Stattdessen hat sie eine Welle von Anklagen gegen VGT-nahe Personen ausgelöst.

Zunächst ging es um Sachbeschädigung aufgrund eines Pickerls gegen die Gatterjagd auf einem Poller in Salzburg Stadt. Der VGT-Obmann und andere Personen wurden freigesprochen. Dann klagte die Staatsanwaltschaft Salzburg den VGT-Obmann wegen Falschaussage vor Gericht. Das LG Wien sprach ihn am 30. März 2022, 6 Jahre nach der angeblichen Falschaussage, frei. Gestern wurde die bereits 3. Anklage gegen den VGT am LG Wien verhandelt. Wieder ging es um Falschaussagen von 4 Personen vor 6 Jahren, wieder kam es zu einem glatten Freispruch. Dabei war Mayr-Melnhof extra aus Salzburg angereist, um einen Schuldspruch zu erleben.

In einer 4. Welle wurden nun die beiden Gewaltopfer von Mayr-Melnhof wegen Falschaussage und Verleumdung angeklagt. Dabei ist die Beweislage gegen Mayr-Melnhofs Gewaltübergriffe eindeutig, sonst hätte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nicht entsprechend geurteilt. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: während das Verfahren gegen den überführten Gewalttäter mit der fadenscheinigen Ausrede, er sei sich des Unrechtsgehalts seiner Gewaltübergriffe nicht bewusst gewesen, eingestellt wurde, müssen sich die beiden Opfer der Oligarchengewalt vor Gericht verantworten.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Es ist absolut unerträglich, in welcher Weise hier die Staatsanwaltschaft Salzburg gegen Tierschützer:innen vorgeht, aber den überführten Gewalttäter schont. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig. Dieselbe Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aufgrund einer Anzeige gegen einen Jäger, der dabei gefilmt wurde, wie er Tierschützer:innen stößt und bedroht, innerhalb weniger Tage mit der Begründung eingestellt, das sei ein nachvollziehbarer emotionaler Überschwang gewesen. Aber als ein Partezettel für ein Wildschwein an einem Baum im Jagdgatter Mayr-Melnhof hing, da ließ sie ein Fachgutachten erstellen, ob ein an einen Baum gehefteter Zettel einen Sachschaden darstelle, um gegen Tierschützer:innen vorgehen zu können. Dabei sind die Anklagen so offensichtlich falsch, dass es Freisprüche hagelt. Es wird Zeit, dass eine höhere Stelle gegen diese Staatsanwaltschaft einschreitet, weil es sich hier ganz offensichtlich um eine politisch motivierte Vendetta seitens einer Behörde gegen den VGT handelt.

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