VGT begrüßt Herkunftskennzeichnung in Großküchen; Gastronomie leider nur freiwillig - vgt

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VGT begrüßt Herkunftskennzeichnung in Großküchen; Gastronomie leider nur freiwillig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.03.2023)

Wien, 16.03.2023

Nicht vergessen werden darf allerdings, dass es im Tierschutz vor allem um die Haltungskennzeichnung geht, damit Konsument:innen informierte Kaufentscheidungen treffen können

Heute machen das Landwirtschafts- und das Tierschutzministerium gemeinsam eine neue Verordnung zur Herkunftskennzeichnung kund, die aber erst Anfang September 2023 in Kraft treten wird. Darin ist vorgesehen, dass alle Großküchen, aber nicht die Gemeinschaftsverpflegung bzw. Gastronomie, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung aller Tierprodukte, die durch ein gesetzlich anerkanntes Sicherungssystem oder ein externes Kontrollsystem garantiert wird, einführen müssen. Die entsprechenden Informationen über das Herkunftsland der Tierprodukte müssen leicht lesbar und gut sichtbar an die Konsument:innen gelangen. So weit, so gut. Allerdings ist die gesamte Gastronomie aus der Verpflichtung ausgenommen und kann diese Herkunftskennzeichnung lediglich freiwillig durchführen. Und zusätzlich fehlt natürlich die Haltungskennzeichnung, die für den Tierschutz besonders relevant ist. Ein Tierprodukt aus Österreich kann ja auch aus der miesesten Vollspaltenhaltung stammen. Andererseits ist die Herkunftskennzeichnung wesentlich, um Fortschritte im österreichischen Nutztierschutz abzusichern, sodass eine verpflichtend bessere Haltung, wenn sie denn kommt, nicht mehr so einfach durch ausländische Billigprodukte unterlaufen wird.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: Der Konflikt um eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung schwelt jetzt schon einige Jahre. Lobenswert, dass es jetzt zu einem ersten Schritt gekommen ist. Doch muss klar sein, dass wir hier nicht stehenbleiben dürfen. Letztlich muss auch die Gastronomie voll einbezogen werden, ob die Wirtschaftskammer will oder nicht. Das gilt insbesondere für eine Haltungskennzeichnung, sowohl für Supermärkte, als auch für Verarbeiter, Großküchen und die Gastronomie. Auf jedem Tierprodukt in Österreich muss klar deklariert sein, ob es sich um eine üble, konventionelle Tierfabrikshaltung oder eine deutlich bessere Tierwohlhaltung handelt. Diese Kennzeichnung muss leicht nachvollziehbar und gut kontrolliert sein. Nur dann können die Konsument:innen wirklich frei entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben. Nur dann besteht die Chance, echte Verbesserungen im Nutztierschutz vor ausländischer Billigkonkurrenz zu schützen!

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