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Petition gegen Vogelabschussverordnung von Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ eingereicht

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.06.2024)

Salzburg, 14.06.2024

Zum Schutz EU-rechtlich geschützter Rabenvögel und regional stark gefährdeter Wasservögel

Auf Basis der rechtswidrigen Vogelabschussplanverordnung von FPÖ-Landesrätin Svazek (der VGT berichtete), die mit 7. März 2024 in Kraft trat, erließen die Bezirksjägermeister 376 (!) Bescheide zur Tötung von 4.886 Vögeln. Das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz fordert in der am 10. Juni gemeinsam mit Dr. Kimbie Kimbie Humer-Vogl (Grüne) im Salzburger Landtag eingereichten Petition die Zurücknahme dieser Verordnung! Kritisiert werden die Umgehung des Tötungsverbots der EU-Vogelschutz-Richtlinie, der Aarhus- Konvention, die Bestandserhebung und Monitoring durch Landesjagdverband/Fischereiverband/Landwirtschaftskammer, die Pauschalisierung und die mangelhafte Alternativenprüfung sowie die sehr fragwürdige Methode der Schadensberechnungen.

Während der kurzen, einwöchigen Begutachtungsfrist der Verordnung zur großflächigen Tötung von 1185 Eichelhähern, 560 Elstern, 97 Graureihern, 114 Kormoranen und 3625 Rabenkrähen pro Jahr haben NGOs wie BirdLife, Tierschutz Austria, der Naturschutzbund, der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN sowie die Landesumweltanwaltschaft Salzburg vernichtende Stellungnahmen eingebracht. Im Fall des Kormorans ist bereits die Schonzeitenverordnung verfassungswidrig. Weiters führt die Petition den erheblichen, dramatischen Rückgang des sehr kleinen Brutbestands sowie des rückläufigen Einwanderungspotenzials des in der Roten Liste Salzburg in der Gefährdungskategorie VU (gefährdet) geführten Graureihers an.1 2004 wurde von der EU-Kommission wegen inkorrekter Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Graureiher- und Kormoranjagd in Salzburg eingeleitet.

Auch Eichelhäher und Elstern sind EU-rechtlich geschützt und in Österreich nicht jagdbar. Ausnahmen vom Tötungsverbot sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die bei diesen Arten nicht gegeben sind. Wirksame Alternativen gegen Schäden durch Rabenkrähen wurden ohne Begründung verworfen, etwa das Einbringen von Siloballen in geschützte Bereiche, sodass diese nicht beschädigt werden können. Ohne Alternativenprüfung sind Abschüsse geschützter Arten aber nicht zulässig. Bei Eichelhähern und Elstern liegen überhaupt keine Hinweise auf nennenswerte Schäden vor. Überdies dürfen 10% der Tötungsquote von Rabenkrähen laut Verordnung auf die Brutzeit entfallen. Dokumentationen zum Schadensausmaß und Belege zur Wirksamkeit der angedachten Abschüsse der Wasservögel und Rabenvögel fehlen. Weshalb gerade der schon in früheren Jahren praktizierte Abschuss so wirkungsvoll sein soll, wenn offenbar permanent ein nicht tragbares Schadensausmaß vorliegt, wird nicht erläutert.2

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Proponent des Volksbegehrens Für ein Bundes-Jagdgesetz, dazu: Ein problemlösungsorientierter und zeitgemäßer Ansatz ist in der Verordnung nicht zu erkennen. Auch die Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge fehlt. Besonders schlimm: Der erlaubte Abschuss von 21 Graureihern im Pinzgau entspricht der gesamten Zahl der dort lebenden Brutvögel samt Jungtieren. Diese unfassbare Willkür im Jagdrecht der Bundesländer muss ein Ende finden!

Das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundes-Jagdgesetz verwirklicht werden sollen. Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.

Quellen

  1. Slotta-Bachmayr, L. et al: (2012): Rote Liste der gefährdeten Brutvögel des Bundeslandes Salzburg. Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 13/02-Naturschutzfachdienst.
  2. Landesumweltanwaltschaft: Begutachtung der Vogelabschussplanverordnung 2024 und 2025, [13.06.24]

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