Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz!
Die Jagd wurde explizit aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen. Deshalb gibt es viele Jagdpraktiken, die dem Tierschutzgedanken diametral widersprechen.
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Aber die Jagd schädigt auch in vieler Hinsicht die Natur, z.B. indem Tiere gefährdeter Arten abgeschossen oder, um große Trophäen zu erhalten, andere Arten wiederum hochgezüchtet werden. Und die 9 Landesjagdgesetze widersprechen sich, obwohl Tiere doch wohl in ganz Österreich dieselben Bedürfnisse haben. So dürfen z.B. am linken Ufer der Leitha Enten aus Massentierhaltung zum Abschuss ausgesetzt werden, während das am rechten Ufer streng verboten ist. Und dass es in Österreich verschiedene Landschaften mit verschiedenen Ansprüchen gibt, ist auch kein Argument für Landesjagdgesetze, wo es doch z.B. in NÖ sowohl das flache Weinviertel als auch das 2076 m hohe Gebirge des Schneebergs gibt.
Deswegen hat sich eine Koalition von Tierschutzorganisationen, darunter der VGT, mit der fortschrittlichen Jägerschaft (Ökologischer Jagdverband) und dem Naturschutz (AG Wildtiere) gebildet, um ein Volksbegehren zu forcieren. Dieses fordert ein zeitgemäßes Bundes-Jagdgesetz. Es gibt ein großes öffentliches Interesse am Erhalt und der Biodiversität der Natur. Deshalb sollen nicht einfach Jäger:innen aus Lust am Beutemachen
(O-Ton Landesjägermeister) oder einem anachronistischen Trophäenkult jagen, sondern nur, wenn es dafür gute ökologische Gründe gibt. Und die Ausübung dieser ökologischen Jagd darf nicht tierschutzwidrig sein. Der Umgang mit Wildtieren soll im öffentlichen Interesse sein, und nicht Privatvergnügen.
So können Sie unterschreiben:
- Mit Handysignatur auf der Webseite des Innenministeriums und das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz suchen
- Oder persönlich in jeder Gemeinde, egal, wo man wohnhaft ist, zum Parteienverkehr
Eine genauere Anleitung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Volksbegehrens.