Singvogelfänger bei Tierschutz-Kontrolle in flagranti erwischt! - vgt

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Singvogelfänger bei Tierschutz-Kontrolle in flagranti erwischt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.09.2005)

19.09.2005

Laufende Hinweise aus der Bevölkerung ermöglichen effektive Kontrollen durch Tierschutz-AktivistInnen

Laufende Hinweise aus der Bevölkerung ermöglichen effektive Kontrollen durch Tierschutz-AktivistInnen

Am 15. September hat die Singvogelfangsaison im oö Salzkammergut wieder begonnen – obwohl das Bundestierschutzgesetz den Fallenfang und das Ausstellen von Singvögeln eindeutig verbietet. AktivistInnen des Verein Gegen Tierfabriken und des Dachverbandes der oö Tierschutzorganisationen sind seit 4 Tagen in der Gegend von Bad Goisern bis nach Gmunden unterwegs, um nach illegalen Singvogelfängern Ausschau zu halten. Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung konnten weit über 30 Fangplätze identifiziert und im Morgengrauen und bei Sonnenuntergang – die Tageszeiten des Fallenfangs – kontrolliert werden.

Am 18. September in der Früh überraschten AktivistInnen nach einem weiteren Hinweis aus der Bevölkerung 2 Vogelfänger in flagranti beim Aufstellen von Fallen in Feichtenberg bei Scharnstein, östlich von Gmunden. Die beiden waren mit Leitern auf 3 Obstbäume geklettert und hatten dort jeweils mehrere Lockvögel in winzigen Käfigen aufgehängt und mit offenen, aktiven Fallen umstellt. Der klägliche Gesang der Fichtenkreuzschnäbel in den kleinen Käfigen war weithin zu hören. Er sollte andere Vögel derselben Art anlocken, sodass sie in die Fallen geraten. Das konnte durch die TierschützerInnen verhindert werden.

Der Obmann des VGT, DDr. Martin Balluch, dazu: „Das Bundestierschutzgesetz gilt auch im Salzkammergut, das hätte Landesrat  seinen Vogelfängern entsprechend deutlich mitteilen müssen. Genehmigungen für illegale Handlungen auszustellen, ist ein sehr fragwürdiges Verhalten. Die betroffenen Vogelfänger werden sich jetzt vor Gericht verantworten müssen. Sollten regionale Gerichte das Bundestierschutzgesetz nicht vollziehen, wird die oö Tierschutz-Ombudsfrau, so hat sie bereits angekündigt, das Verfahren vor Bundesgerichte bringen. Wir werden jedenfalls unsere Kontrollen weiterhin fortführen und dabei, wie bisher, auf die Hilfe der einheimischen Bevölkerung zählen. Die Vielzahl der Hinweise beweist jedenfalls, dass auch die Menschen im Salzkammergut Tierschutz vor fragwürdige Traditionen stellen.“

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