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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.12.1997)

VGT sammelte an die 15.000 Unterschriften gegen nö. Nerzfarmen

Beamter der Vereinsbehörde beschneidet Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit !

 Jeden Advent-Samstag sowie letzten Dienstag hielten wir jeweils angemeldete Kundgebungen vor dem Pelzgeschäft Liska in der Wiener Kärntner Straße ab. Jedesmal erregten diese Versammlungen gehöriges Aufsehen, enormen Zuspruch, aber auch etliche Unmutsäußerungen durch Pelzträgerinnen. Einmal harrten vier Aktivisten sogar bei Minusgraden eine halbe Stunde lang in der Badehose aus hinter unserem Transparent "Lieber nackt als Pelz". In der 49. Woche standen täglich während der Geschäftszeiten je zwei VGT-AktivistInnen in der Kärntner Straße und verteilten bei jedem Wetter unermüdlich Flugblätter und sammelten Unterschriften gegen die letzten beiden Mahnmale anachronistischer Barbarei in Österreich = die letzten beiden Nerzfarmen im Waldviertel. Diese müßten ja nach geltender nö. Rechtslage längst geschlossen werden. Unser Erfolg: Bereits an die 15.000 Unterschriften konnten wir in diesen drei Wochen sammeln!

Und das alles trotz nicht enden wollender Schikanen von Seiten der Pelzlobby und der Behörden: während der ganzen Aktionswoche wurden alle 2 Stunden unsere Ausweise kontrolliert; und das, obwohl in Österreich gar keine generelle Ausweispflicht besteht und auch das Verteilen von Flugblättern nicht genehmigungspflichtig ist. Der Vorwand: Angeblicher Verstoß gegen § 82 StVO "Benützen einer Straße zu verkehrsfremden Zwecken". Damit nicht genug: Unsere mühevoll gemalten Schilder mit Originalfotos aus diversen Pelzfarmen, die an verschiedenen Säulen lehnten, wurden auf Veranlassung der Polizei (!) in den Müll entsorgt!

Als wir dennoch nicht aufgaben, kam letzten Dienstag dann der Höhepunkt der Schikanen gegen den VGT: Während unserer gewohnten, angemeldeten Demo kam ein hoher Beamter der Vereinsbehörde (Dr. Held) und regte sich lautstark über unsere (genehmigte) Kundgebung auf, verbot uns den Einsatz des Megaphons bei sonstiger Auflösung der Veranstaltung und äußerte sich überdies in eklatant parteiischer Weise gegenüber einem Passanten wie folgt: "Hier zwingt eine Minderheit der Mehrheit ihren Willen auf ..."!

Wäre mit der "Minderheit" die PelzträgerInnen gemeint gewesen, so hätte er vollkommen recht gehabt, denn die Personen, die sich auch am Ende des 2. Jahrtausends aus purer Eitelkeit noch immer mit Fellen von toten Tieren behängen, sind Gott sei Dank eindeutig in der Minderheit. Er meinte damit jedoch ganz offensichtlich uns Tierschützer und ergriff somit als Amtsperson im Dienst öffentlich Partei = und das entgegen einem Grundrecht = die verfassungsmäßig garantierte Versammlungsfreiheit!

Derselbe Herr teilte uns heute = nach unserer neuerlichen Anmeldung der Kundgebung am kommenden Samstag = telefonisch mit, daß er diese Versammlung nicht zulassen wolle, "weil diese angeblich keine Kundgebung im eigentlichen Sinn und er daher nicht zuständig sei". Er hat dazu allerdings kein Recht, denn es besteht kein juristischer Grund, diese Versammlung zu verbieten = noch dazu wo dieselbe bereits viermal (!) genehmigt wurde. Wir werden daher wie geplant am 20.12. ab 10 Uhr wieder vor der Kärntner Straße 8 stehen = mit Pelzkostümen, Masken, Käfigen, Fallen, vielen Flugblättern und Unterschriftenlisten sowie einem Megaphon. Sollte die Polizei versuchen, uns gewaltsam zu entfernen, so wird dies vermutlich einen politischen Skandal auslösen, denn damit wäre eines der fundamentalsten Grundrechte unseres Landes gefährdet = das Recht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung!

 

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