Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.08.1998)
Stellungnahme zu den VGT-Demonstrationen gegen das Nitsch'sche Orgien Mysterien
Im Rahmen der Proteste gegen das Orgien Mysterien Theater von Hermann Nitsch kam es zur größten Hetze gegen Tierschützer, die es jemals in den österreichischen Medien gegeben hat. Es gilt also diese Verleumdungen richtigzustellen.
Zunächst einmal hat der VGT natürlich niemals an irgendwelchen illegalen Aktionen gegen Herrn Nitsch oder seine Gäste teilgenommen oder diese organisiert. Jede diesbezügliche Meldung ist eine haltlose Unterstellung. Ebensowenig hat sich der VGT mit der FPÖ in irgendeiner Form liiert.
Der VGT hat vielmehr in seinen Recherchen vor Ort nachweisen können, daß Herr Nitsch im Rahmen seiner Stellungnahmen vor dem Orgien Mysterien Theater (OMT) die Öffentlichkeit in drei wesentlichen Punkten absichtlich und vorsätzlich belogen hat:
- die bei oder für das OMT getöteten Tiere stammten alle aus tierquälerischer Intensivtierhaltung;
- die bei oder für das OMT getöteten Tiere wurden niemals dem Verzehr zugeführt, sondern ausschließlich aus Gründen der künstlerischen Darstellung gequält und getötet;
- die im Rahmen des OMT vorgeführten Tötungen und Zurschaustellungen lebender und toter Tiere und Tierteile war niemals dazu gedacht, tierschützerisches Gedankengut zu verbreiten oder für den Tod von Nutztieren zu sensibilisieren.
ad (2) Die Stiere wurden vor ihrem Tod auf folgende Weise gequält: die Stiere mußten mit verbundenen Augen in einem Lastwagen angebunden – das Blut der schon getöteten Tiere in der Nase – stundenlang ausharren. Ein Stier hatte durch den Transport eine blutige Schnauze. Die Stiere schrien erbärmlich und herzzerreißend um Hilfe und traten verzweifelt gegen die LKW-Wände. Ein Stier wurde von vier Männern aus dem LKW gezogen und stürzte dabei – wegen seiner Augenbinde - schwer über die Rampe ab und verletzte sein Bein. Die Stiere wurden mit Holzprügeln geschlagen und aus dem LKW getrieben. Die Stiere leisteten verzweifelte Gegenwehr, bevor sie getötet werden konnten. Es wurde Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.
ad (3) Die zur Tötung bestimmten Tiere wurden lebend zur Schau gestellt. Dabei waren sie in Todesangst, weil es überall um sie schrecklich nach Blut, Tod und Gedärmen roch. Nur der dritte Stier war relativ ruhig, wahrscheinlich weil er Beruhigungsspritzen bekommen hatte. Nitsch hat mir persönlich gegenüber zugegeben, daß er KEINERLEI Tierschutzinteressen mit seinem OMT verfolgt.
Die Konsequenz dieser Lügen von Hermann Nitsch ist, daß sich die Wahrheit wie folgt darstellt: Hier wurden Tiere AUSSCHLIESSLICH zur künstlerischen Darstellung gequält (lebenslange Intensivhaltung, Tötung auf obige Weise) und getötet. Im niederösterreichischen Tierschutzgesetz steht, daß Tiere nicht willkürlich, also ohne guten Grund, getötet werden dürfen. Es ist SICHER kein guter Grund, Tiere zu töten, um das mit ihren Körpern anzustellen, was im OMT passiert ist. Was sonst könnte kein guter Grund sein? Stierkampf, z.B., könnte man dann genauso rechtfertigen – als traditionelles Kulturgut eine Kunst! Oder das Zillertaler Widderstoßen – warum durften Tierschützer dagegen demonstrieren, ohne von den Kunst- und Kulturwächtern als faschistoid beschimpft zu werden? Oder unser Einsatz gegen Pelze – eine Einschränkung der Modefreiheit, die doch auch eine Kunstform ist, oder? Nitsch durfte sich aber über obiges Gesetz hinwegsetzen, weil die Freiheit der Kunst Verfassungsrang hat, das Tierschutzgesetz aber nicht.
Und es ist überhaupt kein Argument, daß es sich hier um zur Schlachtung bestimmte Maststiere oder –schweine gehandelt hat, weil eben eines der Grundprinzipien des Tierschutzes jenes ist, daß alle Tiere ethisch gleichviel wert sind, und daß es daher nichts ändern darf, ob jetzt ein Maststier oder ein liebes Hunderl gequält oder getötet wird. Für den VGT gibt es keine lieben, schützenswerten Haustiere auf der einen Seite, und Nutztiere auf der anderen, die man nach Herzenslust ohne guten Grund schlachten und mißhandeln kann. Vom Tierschutzstandpunkt aus ist es gleichgültig, ob die Tiere im OMT Stiere oder Hunde oder sogar Schimpansen wären. Alle verdienen die gleiche Beachtung ihres Lebensrechts.
Wenn man mit dem Körper eines verstorbenen Menschen, den man frisch aus dem Friedhof ausgräbt, ähnliches aufführt, wie beim OMT mit Tierkörpern gemacht wird, dann kommt man tatsächlich in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher und hat mit mehreren Jahren Gefängnis zu rechnen (vor einiger Zeit gab es in England so einen Fall). Warum sollte dann eine aufgeklärte, zivilisierte Gesellschaft, die Tiere achtet, nicht ähnlich bei Leuten reagieren, die solches mit Tierkörpern tun, wie beim OMT? Dieser Standpunkt kann nur für Menschen abwegig erscheinen, die Tiere eben nicht achten und respektieren. Immerhin wurden die Tiere bzw. ihre Körperteile und Gedärme nach ihrem Tod u.a. sexuell mißbraucht, in Vaginas eingeführt oder um Penisse gewickelt, zwischen kopulierende Paare geschoben oder um oral verkehrende Paare gehängt und dergleichen mehr. Ich persönlich habe diese Aktionen mit eigenen Augen gesehen. Tiere zu töten, um ihre Körper und Körperteile – wenn auch für ein Kunstwerk – sexuell zu mißbrauchen bzw. für sexuelle Darstellungen zu mißbrauchen, ist, meine ich, in jedem Fall respektlos dem Tier gegenüber. Bei Menschen wäre das eines der schlimmsten Verbrechen! Wieso sollten Tierschützer das dann bei Tieren schweigend hinnehmen müssen?
Das ist nämlich genau das Kernstück des Tierschutzes, und nicht von ungefähr Hauptteil des seinerzeitigen Tierschutzvolksbegehrens: Tierschutz MUSS Verfassungsrang bekommen. Das heißt, die Interessen der Tiere nicht gequält oder getötet zu werden MÜSSEN höher oder zumindest ebenso hoch eingeschätzt werden, wie die Freiheit der Kunst (oder die Freiheit der Wissenschaft etc.). Hätte Tierschutz Verfassungsrang, dann wäre das OMT nicht mehr erlaubt. Insofern ist das OMT ein eklatantes Beispiel (eines von vielen allerdings) dafür, was in unserer Gesellschaft mit Tieren zu tun erlaubt ist, und wie wenig Tiere eigentlich zählen. Immerhin haben 460.000 Menschen das Volksbegehren unterschrieben und uns damit ein kräftiges Mandat gegeben, dafür einzutreten, daß Tierschutz Verfassungsrang bekommt und damit das OMT verboten wird. Inwieweit Tierschutzbedenken die Freiheit der Kunst einschränken dürfen ist eine ethische Frage, die entweder durch rationale Diskussion (der sich ALLE Medien wohlweislich entzogen haben!) oder durch einen demokratischen Mehrheitsentscheid zu klären ist. In beiden Fällen würde der Tierschutz mit Sicherheit am längeren Heben sitzen, weshalb die ganze Problematik lieber durch Polemik und irrationale Beschimpfungen (Tierschützer wurden als faschistisch, naiv, dumm, unfähig, etc. bezeichnet) seitens der Nitsch-Freunde (praktisch die gesamte Presse plus ORF plus fast alle Politiker) behandelt. Dafür einzutreten, daß Tierschutz Verfassungsrang bekommt, heißt gegen daß OMT von Nitsch einzutreten. Und der VGT wird in Tierschutzfragen immer konsequent und bedingungslos auf Seiten der Tiere sein, welche Meinung auch immer die FPÖ, Brigitte Bardot oder die Kronen Zeitung haben.
Zuletzt sollte man noch anmerken, wie sehr der gesamten österreichischen Medienwelt, sowie der Politik, die Freiheit der Kunst ungleich wichtiger ist, als die Demonstrationsfreiheit. Wie anders könnte man erklären, daß Zeitungen, Fernsehen und Politiker gegen Anti-Nitsch-Demonstrationen wettern, den Demonstrationslärm verboten sehen wollen, und sogar untersagen wollten, daß Tierschutztexte mit dem Megaphon von Bäumen vorgelesen werden, die auf einem Grund stehen, dessen Besitzer die Demonstration explizit erlaubt hatte. Und während Herr Nitsch Prozessionen durch die öffentlichen Straßen abhalten darf, bei denen nackte Menschen an Kreuze gefesselt mitgetragen werden, schreitet die Polizei bei VGT-Demonstrationen mit Verhaftung und Anzeigen ein, wenn weibliche Demonstrationsteilnehmer einen nackten Oberkörper zeigen („lieber nackt als Pelz"). Hier wird offensichtlich mit sehr verschiedenem Maß gemessen. Für die Demonstrationsfreiheit tritt keine der jetzt so lauten Zeitungen ein. Statt dessen ignorieren sie – wie immer – die Tierschutzbotschaft. Das sind alles intellektuelle Unredlichkeiten, die es endlich einmal öffentlich zu machen gilt.
Dr. Martin Balluch