VGT-Beschwerde gegen ORF-Berichterstattung - vgt

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VGT-Beschwerde gegen ORF-Berichterstattung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.09.1998)

04.09.1998


Anfang August fand das sogenannte "Orgien-Mysterien-Theater" des Aktionskünstlers Hermann Nitsch statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung kam es zu Tötungs- und Ausweideaktionen, sexuellen Darstellungen etc., die für viele einen Verstoß gegen die ethischen und religiösen Werte der Gesellschaft und außerdem eine Tierquälerei darstellt.

Mindestens ebenso umstritten, wie die Aktionen dieses Künstlers, war die Berichterstattung über das, angeblich dem Schöpfungsepos nachempfundene, "6-Tage-Spiel". Auch in der Sendung "Kunst-Stücke", die am 6.8.98 in ORF 1 ausgestrahlt wurde, ging es um dieses Thema. Der Verein gegen Tierfabriken vertritt die Ansicht, daß es im Rahmen dieser Sendung zu einem krassen Verstoß der Verpflichtung des ORF zur objektiven Berichterstattung gekommen ist. Aus diesem Grund haben wir eine Beschwerde an die Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes gerichtet.

Nach Ansicht des Verein gegen Tierfabriken wurde sehr einseitig nur die künstlerische Freiheit beschworen. Diese Veranstaltung ist jedoch viel mehr. In erster Linie ist sie als Rahmen zahlreicher Gesetzesverstöße zu sehen. Hier sei nur das Tierschutzgesetz ("mutwillige Tötung"), die Schlachthygiene-Verordnung, das Versammlungsgesetz oder das Ausländerbeschäftigungsgesetz erwähnt. Davon war in diesem Beitrag des ORF, wie auch in zahlreichen anderen Sendungen, nicht die Rede. Auch wurde verschwiegen, daß Hermann Nitsch die Öffentlichkeit bewußt, durch mehrere Lügen in die Irre geführt hat.

Tatsache ist, daß zahlreiche Tiere - Stiere, Schweine, Schafe, etc. - extra für das OMT gequält, zur Schau gestellt, und dann getötet wurden. Dies alles wäre streng verboten, hätte der Tierschutz jenen Stellenwert, der ihm in einer zivilisierten Gesellschaft zusteht - nämlich Verfassungsrang, wie dies von 460.000 Unterzeichnern des Tierschutzvolksbegehrens gefordert wurde. So kann Hermann Nitsch unter dem Deckmantel der Kunst und unter der Schirmherrschaft einflußreicher Freunde in den Politetagen sein Schauspiel durchziehen. Und Teile der Presse greifen ihm unterstützend unter die Arme, indem sie seine Gegner als Faschisten verunglimpfen.

Die Beschwerde wurde natürlich abgewiesen, weil ja angeblich kein Schaden für den Beschwerdeführer (VGT) entstanden ist. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, wenn man bedenkt, daß auf dem Antwortbrief der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetz ein großes ORF-Logo prangt, und der Sendungsverantwortliche ein Cousin von Hermann Nitsch ist. Der ORF prüft sich hier offensichtlich selbst. Außerdem ist durch die Desinformation des ORF ein erheblicher Schaden für den Tierschutz entstanden, indem das sinnlose Töten als Kunst gefördert wird. Die Beschwerde wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung behandelt.
Diese Verhandlung findet am 4. September 1998, um 11.45 Uhr, in 1010 Wien, Minoritenplatz 9, Kleiner Vortragssaal, statt.

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