Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.11.2000)
27.11.2000Sing-Vogelfang-Demo
Zur Demo gegen Singvogelfang in Ebensee im oö. Salzkammergut am 26.11.00, 12.30 Uhr vor dem Rathaus (2. Demo am 3.12. in St. Wolfgang, 12.30 Uhr):
In einer der schönsten Gegenden fand am Sonntag in Ebensee, OÖ eine friedliche Demonstration von Tierschützern aus Österreich und Deutschland gegen das Einfangen und Zurschaustellen von Waldvögeln statt. Ein ehemaliger Vogelfänger, Lukas Gschwandtner, berichtete, daß es beim Einfangen der kleinen Tiere mit Kloben immer wieder zu schweren Verletzungen der feinen Beine kommt: "Wie gerne würden die im Rathaussaal gefangen gehaltenen Vögel sich an einem so schönen Tag die Sonne ins Gefieder scheinen lassen!", sagte Herr Gschwandtner schon letztes Jahr. Er hat mit seinen einfühlsamen Worten die Vogelfänger und auch die Tierschützer beschämt, die von diesem echten Vogelfreund lernen können.
Diese Fallen, die laut "Verordnung der oö. Landesregierung über den Schutz... wildlebender Tiere" (§7.3) noch immer zum Fangen der Vögel verwendet werden dürfen, werden mit Hilfe eines Eisendorns an einem Baum angebracht. Bei den verzweifelten Versuchen des frisch gefangenen Vogels, sich wieder zu befreien, können sich die Fallen lockern und mitsamt dem an den Beinen gefangenen Vogel zu Boden stürzen. Dabei brechen sie sich sehr oft die zarten Beine und verenden entweder qualvoll oder werden von den Vogelfängern auf der Stelle zertreten!
Auch kommt es immer wieder vor, daß ein frisch gefangener Waldvogel am nächsten Tag tot im Käfig liegt. Wenn die scheuen Tiere die Nahrungsaufnahme in Gefangenschaft verweigern, gibt es Versuche sie mit der Pinzette zwangszuernähren. Im oö. Gesetz zum Schutz der Tiere § 5 Punkt 10, heißt es ganz eindeutig, daß "freilebende Tiere mutwillig ihrer Freiheit zu berauben" eine besondere Form der Tierquälerei ist. Alle Ausnahmebestimmungen, auf die sich die Vogelfänger berufen, gelten lediglich für den Artenschutz im oö. Naturschutzgesetz. Das Tierschutzgesetz aber kennt keine Verordnung, die den Schutz jedes einzelnen Waldvogels vor Tierquälerei aufheben würde. Dennoch hat sich der Gemeiderat erdreistet, diese Tierquälereien mit einer Resolution zu unterstützen. Aber auch die Landespolitiker stecken mit unter der Decke, wenn diese sich von dieser Tierquälerei beim Vogelfang nicht mit aller Klarheit distanzieren, sondern diese Unsitte noch öffentlich unterstützen, aus Angst ein paar Wähler-Stimmen zu verlieren!