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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.12.2004)

Wien, am 17.12.2004

Nach VGT-Kritik: Ministerin nimmt Fasanerien ins Tierschutzgesetz auf

Der Verein Gegen Tierfabriken fordert jetzt ein klares Verbot der Jagd auf gezüchtete Tiere

Der Verein Gegen Tierfabriken VGT hat in diesem Jahr in einer großangelegten Recherche mit Foto- und Videoaufnahmen die Haltungsbedingungen in österreichischen Fasanerien an die Öffentlichkeit gebracht: in großer Enge gezüchtet, die Schnäbel durchbohrt oder kupiert, mit toten Tieren an den Gehegezäunen, vegetieren die Fasane in Massentierhaltungen dahin. Und das nur, um danach für satte 12.800 Euro pro 400 garantierten Fasanen von Jagdgästen abgeschossen zu werden. Jetzt hat die Ministerin umgehend reagiert und einen neuen Passus in die Verordnungen zum Tierschutzgesetz aufgenommen. Darin werden erstmals Höchstbesatzdichten für Fasanerien vorgesehen und das Schnabelkürzen und Schnabeldurchbohren wird verboten.

Dr. Martin Balluch, Obmann des VGT, dazu: "Wir sind sehr freudig überrascht, dass die Ministerin so schnell reagiert hat. Auf Anfrage hatten nämlich die meisten Landesregierungen mitgeteilt, dass es bisher auch im Jagdgesetz keine Mindestbesatzdichten und kein Schnabeldurchbohrverbot gegeben hat. Es stellt sich jetzt die Frage, ob gezüchtete Fasane damit grundsätzlich unter das Tierschutzgesetz fallen oder nicht, zumal die Jagd ja explizit aus diesem Gesetz ausgenommen ist. Das Aussetzen zahmer Fasane, eine übliche tierquälerische Praxis in der Jagd, könnte dann nämlich verboten sein. Selbst wenn Fasanerien jetzt geregelt sind, was wir ausdrücklich begrüßen, bleibt der Umstand kritikwürdig, dass diese Tiere nur dafür gezüchtet werden, um vor schiesswütigen Personen ausgesetzt und dann zum Spaß abgeschossen werden zu können. Statistiken belegen zusätzlich, dass nur 40% der beschossenen Fasane sofort tot sind. Auf diese Weise müssen österreichweit etwa 200.000 Fasane pro Jahr völlig sinnlos sterben. Wir fordern daher ein klares Verbot der Jagd auf gezüchtete Tiere!"

Aufgrund der Presseaussendungen des VGT und der folgenden Medienberichterstattung hat die Ministerin gegen den VGT eine Klage auf Einstweilige Verfügung, Unterlassung und Widerruf eingebracht. Sie möchte weder mit der Fasanzucht noch den Jagdgästen ihres Mannes am Jagdschloss Luising im Südburgenland in Verbindung gebracht werden. Bis jetzt liegt zu diesem Fall keine gerichtliche Entscheidung vor.

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