Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.07.2005)
Wien, am 08.07.2005Samstag 9. Juli: Bundesweit Demonstrationen gegen den Singvogelfang
Die Kundgebungen, gleichzeitig in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck, richten sich gegen die Novelle zum Tierschutzgesetz von Ministerin, die den Singvogelfang wieder erlauben will
Am Samstag den 9. Juli demonstriert in ...
- Wien, Stefansplatz, 13 Uhr
- Graz, Herrengasse vor dem Landhaus, 11 Uhr
- Linz, Taubenmarkt, 10 Uhr
- Salzburg, Alter Markt, 10 Uhr
- Innsbruck, bei der Annasäule, 11 Uhr
Im Salzkammergut, das sich über die Bundesländer Salzburg, OÖ und Steiermark erstreckt, gibt es seit Jahrhunderten den Singvogelfang, ursprünglich zur Nahrungsbeschaffung, heute nur noch zur persönlichen Erbauung. In den 1990er Jahren wurde der Singvogelfang in Salzburg und der Steiermark verboten. Nur noch in OÖ durften bis Ende 2004 Vogelfänger mit ihren Fallen tausende Singvögel fangen.
Das neue Bundestierschutzgesetz hat den Tierschutz zur Bundessache gemacht. Damit wurde - aus Versehen vom Standpunkt der zuständigen Ministerin – auch der Singvogelfang bundesweit, also auch in OÖ, verboten. Jetzt, nur wenige Monate nach In-Kraft-Treten des Bundestierschutzgesetzes, möchte die Ministerin diesen "Fehler" korrigieren und eine Ausnahmegenehmigung für den Singvogelfang erlassen. Dagegen läuft der Tierschutz bundesweit Sturm. Im Moment wird täglich vor dem Gesundheitsministerium in Wien demonstriert. Am 6. Juli protestierten AktivistInnen in Graz im Hotel Paradies und am 8. Juli in Wien in der Hofburg bei Vorträgen der Ministerin. Am 9. Juli gibt es in 5 Städten Österreichs gleichzeitig Demonstrationen.
Dr. Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken, dazu: "Die Ministerin hat sich als Tierschutzministerin disqualifiziert. Nicht nur, dass sie Verordnungen erlassen hat, die dem Bundestierschutzgesetz widersprechen. Aus ihrem Ministerium wurde auch ein Brief an die Bezirkshauptmannschaften geschickt, um diese dazu zu bringen, den Zirkus, der seit 12. März gesetzwidrig mit Wildtieren durch Österreich zieht, unbehelligt zu lassen. Jetzt will sie auch noch das Bundestierschutzgesetz verschlechtern und den tierquälerischen Singvogelfang wieder erlauben. Und das, obwohl Höchstgerichte erkannt haben, dass der Singvogelfang kein Brauchtum ist, und alle wissenschaftlichen Gutachten die Qual für die gefangenen Vögel bestätigen. Alle Tierschutz- und Tierrechtsvereine, alle Tierschutzombudsschaften und alle tierschutzbewegten Personen sprechen sich gegen eine Ausnahmeerlaubnis für den Singvogelfang aus.