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Singvogelfang: Ministerin bezieht Stellung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.07.2005)

Wien, 11.07.2005

Während der Podiumsdiskussion "Halt Gewalt!" im Palais Eschenbach in Wien entfalteten 3 TierschützerInnen vor der Ministerin ein Transparent und betonten, auch Gewalt gegen Tiere ist Gewalt

Während der Podiumsdiskussion „Halt Gewalt!“ im Palais Eschenbach in Wien entfalteten 3 TierschützerInnen vor der Ministerin ein Transparent und betonten, auch Gewalt gegen Tiere ist Gewalt

Am Montag, dem 11. Juli, fand ab 19 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema "Halt Gewalt!" im Österreichischen Gewerbeverein im Palais Eschenbach in Wien, mit den Ministerinnen statt. Ca. 20 TierschützerInnen protestierten vor dem Eingang nach dem Motto "Gewalt gegen Tiere ist auch Gewalt!", indem sie darauf hinwiesen, dass Ministerin mit einer Verordnungsnovelle zum Tierschutzgesetz den Singvogelfang wieder erlauben will. Bei der Veranstaltung entfalteten 3 TierschützerInnen ein Transparent "Tierschutzministerin legalisiert Singvogelfang" vor der Ministerin, während deren Rede. Nach ca. 3 Minuten wurden sie von Polizeibeamten aus dem Palais geführt.

Bei ihrer Ankunft zur Podiumsdiskussion stellte sich die Ministerin den Vorwürfen der TierschützerInnen und argumentierte, dass es sich beim Singvogelfang nur um ein Artenschutzproblem handle, das im oö Landesgesetz geregelt wäre, weswegen sie nicht zuständig sei. DDr. Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken, dazu: "Das Fangen von Singvögeln in Fallen ist zweifellos ein Tierschutzproblem und auch bereits nach dem Tierschutzgesetz §16 (1) verboten. Tierschutz ist seit 1. Jänner 2005 Bundessache und daher den Landesgesetzen übergeordnet. Das Tierschutzressort ist im Gesundheitsministerium bei ihr angesiedelt. Sie ist daher sehr wohl in dieser Sache zuständig. Es ist alarmierend, dass sie davon nichts weiß!"

Weiters behauptete die Ministerin, dass Singvogelausstellungen überhaupt nicht geregelt wären und ihre Verordnungsnovelle, die das Ausstellen von wildgefangenen Singvögeln in Ausnahmefällen erlauben will, nur verhindere, dass Singvögel beliebig ausgestellt werden könnten. "Das ist falsch!", meint dazu DDr. Balluch, "Im Moment ist nach §2 (2) Tierschutz-Veranstaltungsverordnung das Ausstellen von wildgefangenen Singvögeln vollständig verboten. Die Verordnungsnovelle der Ministerin will dieses Verbot abschaffen und das Ausstellen zulassen. Dadurch soll der Singvogelfang trotz Verbot nach dem Tierschutzgesetz durch das Hintertürchen der Verordnungen wieder erlaubt werden."

"Entweder", so DDr. Balluch weiter, "die Ministerin weiß tatsächlich nicht, was Ihre Kompetenzen sind und was Ihre Verordnungsnovelle besagt, und es herrscht völliges Chaos in ihrem Ministerium. Oder sie versucht Ihre Intention, den Singvogelfang wieder zu legalisieren, zu vertuschen. Letzteres würde darauf hindeuten, dass die Ministerin erkennt, dass die große Mehrheit der Bevölkerung in Österreich den Singvogelfang als sinnlose, anachronistische Tierquälerei vehement ablehnt. Faktum bleibt, dass die Ministerin im Begriff ist, den bereits verbotenen Singvogelfang wieder zu gestatten. Es wird Zeit, dass sie das anerkennt und diesen unglaublichen Schritt öffentlich rechtfertigt."

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