Greifvögel in Anbindehaltung - vgt

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Greifvögel in Anbindehaltung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.10.2005)

01.10.2005

Tierquälerische Haltungsbedingungen auf der Adlerwarte der Burg Kreuzenstein in Leobendorf, NÖ

Tierquälerische Haltungsbedingungen auf der Adlerwarte der Burg Kreuzenstein in Leobendorf, NÖ

AktivistInnen des Verein Gegen Tierfabriken besuchten die Adlerwarte der Burg Kreuzenstein in NÖ. Dort werden verschiedene Greifvögel gehalten und kommerziell in einer Tierschau und für Flug-Darbietungen genutzt. Nach der 2. Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes dürfen Greifvögel aber nur mehr in Volieren gehalten werden, wobei speziell auf eine auch für Flugmanöver ausreichende Größe, auf verhaltensgerechte Rückzugsmöglichkeiten und auf vom Boden entfernte Sitzgelegenheiten in den oberen Bereichen der Voliere geachtet werden muss. Ferner dürfen diese Tiere nur paarweise oder in Gruppen gehalten werden.

Die von den AktivistInnen vorgefundenen Vögel waren mehrheitlich angebunden und hatten daher keine Möglichkeit ihr Flugverhalten entsprechend auszuleben. Wie auf den Bildern zu sehen, waren die Vögel durch die Anbindehaltung gezwungen sich am Boden oder in Bodennähe aufzuhalten. Eine Möglichkeit sich zurückzuziehen und zu verstecken war nicht gegeben. Ebensowenig wurden die Tiere in Gruppen bzw. paarweise gehalten.

Mag. Elisabeth Sablik vom Verein Gegen Tierfabriken: "Es sind vorort offensichtlich für die große Anzahl an Greifvögeln viel zuwenige Volieren vorhanden. Dadurch muss ein Großteil der Vögel in Anbindehaltung leben. Tragisch war es anzusehen, wie die Vögel beim Versuch aufzufliegen, durch das Drahtseil, das mit Manschetten an ihren Füßen befestigt ist, zurückgerissen wurden."

Der VGT erstattete Anzeige nach dem Bundestierschutzgesetz.

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