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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.03.2006)

Helsinki, am 11.03.2006

Pelzprozess Finnland politisch motiviert, sagt Angeklagter

Bei Pressekonferenz in Helsinki berichtet der VGT-Obmann von seinen Eindrücken

Nach einer Recherche der Pelzfarmen in Finnland im Herbst 2003, war der österreichische Tierschützer DDr. Martin Balluch am 9. März in Kokkola, im Herzen der Pelzfarmregion, vor Gericht. In 4 Fällen soll er durch das Filmen den öffentlichen Frieden gestört haben, in 4 Fällen sollen seine Handlungen den Straftatbestand des heimlichen Ausspionierens erfüllen und einmal soll er durch Aufnahme eines Fotos die Privatsphäre eines Pelzfarmers verletzt haben. Weiters wollen 3 Pelzfarmer jeweils € 500 Schadenersatz für das psychische Leid, das ihnen die Mitteilung der Polizei über den Besuch des Tierschützers zugefügt hat.

Der VGT-Obmann dazu bei seiner Pressekonferenz in Helsinki am 11. März: "Die Störung des öffentlichen Friedens kann laut finnischem Strafgesetz nur dann auftreten, wenn der Täter irgendwo eingedrungen ist. Die Staatsanwaltschaft sieht mangels eines vorhandenen Zaunes oder von Gebäuden bei den Pelzfarmen das Eindringen durch die Nähe zu den Käfigen gegeben, oder dass die Kamera unter die Käfige gehalten wurde oder dass ich mich beim Filmen zwischen den Käfigreihen oder unter dem Vordach aufgehalten habe. Dabei wurde vor Gericht um Zentimeter gefeilscht, weil keines der Bilder auf auch nur einen dieser Tatbestände schliessen lässt.

Mein Filmen der Tiere in den Pelzfarmkäfigen kann auch nicht als heimliches Ausspionieren bezeichnet werden, weil letzteres sich ja auf das Ausspioniren von Alarmsystemen und der Bewachung von Firmen bezieht.

Auch die Anklage wegen Verletzung der Privatsphäre durch Aufnahme eines Fotos ist absurd. Das inkriminierte Foto zeigt den Pelzfarmer etwa 100 m entfernt auf einem Traktor vom Betrachter wegfahren. Beim besten Willen ist auf dem Bild keine Person identifizierbar."

Zur Bedeutung des Prozesses meint DDr. Balluch: "Diese Verbote der Störung des öffentlichen Friedens und des heimlichen Ausspionierens wurden extra gegen Tierschutzaktivitäten eingeführt. So sollen dadurch klassische Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Blockaden oder Besetzungen kriminalisiert werden. Ist das an sich schon demokratiepolitisch sehr bedenklich, so ist die jetzt erstmalige Anwendung dieser Gesetze gegen die legitime filmische Dokumentation von Tierhaltungs- und Tiernutzungsformen besonders besorgniserregend. Ohne die seriöse Dokumentation des realen Umgangs mit Tieren, ist keine demokratische Entscheidung über Tierschutzgesetze möglich. In Österreich wurde sicherlich in erster Linie durch die filmische Darstellung der Pelzfarmen 1998 ein Pelzfarmverbot erreicht. Die internationale Tierindustrie möchte daher solche Aktivitäten verhindern und nutzt ihren undemokratischen Einfluss, um die GesetzgeberInnen zu derartigen Gesetzen zu drängen."

Tatsächlich haben die RichterInnen am 9. März bereits entschieden, dass die Gerichtsakten samt den Fotos und Filmen der Pelzfarmen für die nächsten 15 Jahre unter Verschluss und damit geheim gehalten werden müssen. Umgekehrt wird aber die Aggression der Pelzfarmer widerspruchslos hingenommen. So hatte die lebensbedrohliche Attacke der Pelzfarmer gegen DDr. Balluch im November 2003 keine Konsequenzen. Und während des Prozesses erklärte ein Pelzfarmer öffentlich, dass er erst wieder fröhlich sein werde, wenn der beklagte DDr. Balluch tot sei. Der VGT-Obmann dazu: "Solange derartig mit zweierlei Mass gemessen wird, und die Pelzfarmer in dieser Region ungehindert einen solchen Druck ausüben können, ist ein fairer Prozess nicht möglich. Sollte ich dementsprechend aus politischen Gründen verurteilt werden, habe ich bereits jetzt meinen Anwalt instruiert, in die Berufung zu gehen."

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