Österreichischer Tierschützer in Finnland verurteilt - vgt

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Österreichischer Tierschützer in Finnland verurteilt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.04.2006)

Wien, 03.04.2006

Obmann des Verein Gegen Tierfabriken soll wegen Filmens auf Pelzfarmen fast EUR 2000 zahlen - Berufung

Obmann des Verein Gegen Tierfabriken soll wegen Filmens auf Pelzfarmen fast € 2000 zahlen – Berufung

Im Herbst 2003 recherchierte der Verein Gegen Tierfabriken auf Pelzfarmen in Skandinavien, weil von dort der Pelz u.a. nach Österreich exportiert wird. Es wurden grauenhafte Zustände gefilmt, übergroße Zuchtformen wie der „Superfuchs“ in winzigen Metallkäfigen, 50.000 Füchse pro Pelzfarm. Das von Finnland nach Österreich geschickte Filmmaterial wurde von der Polizei aus der Post konfisziert. Bei einer Nachrecherche attackierten Pelzfarmer den Aktivisten aus Österreich in einem Supermarkt. Die von ihm zu Hilfe gerufene Polizei nahm aber ihn statt den Angreifern fest: Anklage.

Am 9. März 2006 fand der Prozess in Kokkola in mitten der Pelzfarmregion in Finnland statt. Am letzten Wochenende wurde das Urteil erlassen: ein Teilschuldspruch. Die Fotos und Filme wurden vom Staat konfisziert, die Gerichtsakten werden auf 15 Jahre versiegelt und vor der Öffentlichkeit geheim gehalten.

Der Obmann des VGT, DDr. Martin Balluch, kommentiert das Urteil so: „Bereits während des Gerichtsverfahrens war klar, dass es in dieser Region zu keinem fairen Prozess kommen kann. Die Pelzfarmer im Gerichtssaal und in der gesamten Region haben die RichterInnen viel zu sehr unter Druck gesetzt. Der Tatbestand des „Eindringens“, wie er für eine Verurteilung nach dem mir vorgeworfenen Gesetzesbruch notwendig gewesen wäre, war einfach nicht gegeben. Es gab keine Zäune und keine Gebäude, die Pelztierkäfige stehen im Freien (siehe Fotos). Und das „heimliche Ausspionieren“ bezieht sich sicher nicht auf Filme und Fotos von Tieren in Käfigen, sondern auf Sicherheitssysteme und Alarmanlagen. Doch dass ich derartiges fotografiert hätte, davon war nie die Rede, auch von der Anklage nicht.“

DDr. Balluch weiter: „Besonders absurd ist der Vorwurf, ich hätte durch ein Foto die Privatsphäre eines Pelzfarmers verletzt. Auf dem Foto (in der Beilage) sieht man den Pelzfarmer mit dem Rücken zu mir, hinter einem Zaun auf einem Traktor von mir wegfahren. Bei der Aufnahme habe ich gar nicht gemerkt, dass eine Person auf dem Foto war. Der Farmer ist jedenfalls mit Sicherheit nicht erkennbar – ein eindeutiges Fehlurteil.“

„Klar ist“, schließt DDr. Balluch, „dass dieses ganze Verfahren ein politischer Prozess war. Die Pelzfarmindustrie ist nach einhelliger Meinung der Öffentlichkeit moralisch nicht tragbar, jedes Foto einer solchen Farm erzeugt bei den BetrachterInnen Abscheu und Ablehnung. Das weiß die Pelzindustrie, und deshalb muss mit Brachialgewalt verhindert werden, dass auf diesen Farmen gefilmt wird. Dafür werden Gesetze gebogen und Fehlurteile verhängt. Umgekehrt werden Gewalt und Drohungen der Pelzfarmer toleriert. Wir werden auf jeden Fall berufen, und sei es bis zum Europäischen Gerichtshof. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wie Tiere auf Pelzfarmen gehalten und misshandelt werden. Nur so ist eine echte demokratische Entscheidung über ein EU-weites Pelzfarmverbot, wie es in Österreich schon besteht, möglich.


Das Urteil im einzelnen:

Von den 5 Anklagepunkten:

  • 4 Mal Störung des öffentlichen Friedens auf Pelzfarmen
  • 4 Mal heimliches Ausspionieren von Pelzfarmen
  • 1 Mal Verletzung der Privatsphäre durch Fotoaufnahme eines Pelzfarmers

Gab es 3 Schuldsprüche:

  • 2 Mal Störung des öffentlichen Friedens und heimliches Ausspionieren auf Pelzfarmen
  • 1 Mal Verletzung der Privatsphäre durch Fotoaufnahme eines Pelzfarmers

In den restlichen 2 Fällen kam es zu Freisprüchen.

Das Urteil :

€ 480,00
Geldstrafe (nicht, wie vom Staatsanwalt gefordert, eine Gefängnisstrafe)
€ 1000,00
Schadenersatz (!) für die beiden Pelzfarmer
€ 375,40
Gerichtskosten

€ 1855,40
Gesamtkosten

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