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Gesetzwidrige Jagd auf Fasane aus Kisten verhindert - Behörde verfolgt Tierschutzverein

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.05.2006)

Wien, 23.05.2006

BH Tulln leitet Strafverfahren gegen den Verein Gegen Tierfabriken anstelle der JägerInnen wegen Tierquälerei ein!

BH Tulln leitet Strafverfahren gegen den Verein Gegen Tierfabriken anstelle der JägerInnen wegen Tierquälerei ein!

Am 18. November 2005 trafen sich zahllose JägerInnen zur Europameisterschaft für Retrieverhunde in Würmla, Bezirk Tulln, NÖ. Um für die Hunde gesicherte Beute zu bieten, brachten die JägerInnen auch einige Kisten mit je 8 lebenden Fasanen mit und platzierten diese in einem Kukuruzfeld, um sie dann einzeln vor den JägerInnen als Kanonenfutter zum Abschuss aufzuscheuchen. Doch 25 AktivistInnen machten den JägerInnen einen Strich durch die Rechnung und verhinderten den Jagdspaß auf zahme, gefangene Tiere, indem sie die Polizei riefen. Diese kam auch, beendete die Jagd und verwarnte die JägerInnen.

Die Bezirkshauptmannschaft Tulln reagierte ebenfalls – 6 Monate später. Am 22. Mai trudelte beim Verein Gegen Tierfabriken, der auf seiner Webseite von diesem Vorfall berichtet hatte, eine Anzeige der BH gegen den VGT-Obmann wegen Tierquälerei ein. Ein mit der Aktenzahl TUS2-S-064506 versehenes Schreiben, unterzeichnet „Für den Bezirkshauptmann“, erläutert, dass die Fasane durch das Eingreifen der TierschützerInnen entkommen wären, ohne abgeschossen worden zu sein. Dadurch würden sie langsam zugrunde gehen, weil Zuchtfasane nach dem Aussetzen nicht lebensfähig sind. Und das wäre eine den TierschützerInnen anzulastende Tierquälerei.

VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Es kann sich hier wohl nur um einen Aprilscherz handeln! JägerInnen züchten Fasane, um sie dann entgegen jeder Moral als Kanonenfutter für die perverse Befriedigung ihrer Tötungslust zu benutzen. Dazu bringen sie diese Fasane zur Jagd, um sie dort gleich zum Abschuss aus den Transportkistln zu holen. So ersparen sie sich die hohen Verluste, die das Freilassen von Zuchtfasanen 4 Wochen vor der Jagdzeit, wie es das Jagdgesetz vorsieht, mit sich bringen würde. Dieses unmoralische und gesetzwidrige Vorgehen wird von engagierten Personen verhindert, die die Polizei einschalten. Und der Behörde fällt daraufhin nichts Besseres ein, als diese Personen wegen Tierquälerei anzuzeigen, die ja selbst schlimmste Tierquälerei verhindert, öffentlich angeprangert und polizeilich angezeigt haben.“

Und weiter: „Der Schluss liegt nahe, dass hier wieder einmal der Einfluss der Jägerschaft, der bis in die höchsten Ämter zu reichen scheint, ähnlich anderswo der Mafia, zu spüren ist. Dieses Einschreiten der BH ist offensichtlich eine reine Schikane. Jedes Jahr lassen die JägerInnen in Österreich hunderttausende Zuchtfasane aus, ohne dass die BH das als Tierquälerei verfolgen würde. Eine derartige Behördenwillkür ist für den Rechtsstaat Österreich schlicht und einfach nicht tragbar!“

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