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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.08.2006)

Wien, am 03.08.2006

Nach Druck des VGT: Fasanerien schließen!

Anzeigen wegen Übertretungen des Bundestierschutzgesetzes durch den VGT im Vorjahr brachten Erfolg: zumindest 2 Fasanerien abgebaut und 2 weitere unbesetzt

Im Jahr 2004 waren Fasanerien noch keinerlei gesetzlichen Regelungen unterworfen. Es gab keine Meldepflicht, die Fasanerien konnten praktisch nach Belieben geführt werden. Die JägerInnen hatten eben Narrenfreiheit. Dieses Missstandes hat sich der VGT vor 2 Jahren angenommen und zahllose Fasanerien gefunden und die katastrophalen Zustände dort dokumentiert und öffentlich gemacht. In der Kampagne für ein Bundestierschutzgesetz konnten wir in letzter Sekunde die Tierschutzministerin überzeugen, Fasanerien gesetzlich zu regeln, nachdem wir die Fasanerien ihres Ehemannes publik gemacht hatten. Seit 1. Jänner 2005 müssen Fasanerien je nach Alter einen gewissen Mindestplatz pro Tier vorsehen und mindestens 2,5 m hoch sein, und es dürfen die Schnäbel der Fasane nicht mehr kupiert oder durchbohrt werden, wie das in Fasanerien üblich ist.

Im Jahr 2005 konnte der VGT etwa 15 Fasanerien des Gesetzesbruchs überführen. Heuer wurden einige dieser Fasanerien wieder besucht und es zeigte sich, dass die VGT-Aktivitäten nicht ohne Wirkung geblieben waren: 2 Fasanerien sind vollständig aufgelöst und abgebaut, und 2 weitere, davon 1 sehr große mit vielen Volieren, sind unbesetzt. Der Überwuchs von Pflanzen in den Volieren belegt, dass diese Fasanerien zumindest heuer auch nicht mehr besetzt werden. Allerdings wurden ganz in der Nähe einer unbesetzten Fasanerie nur 20 m über der ungarischen Grenze neue Fasanerien gefunden.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Die letzte Bastion des schrankenlosen Tiermissbrauchs praktisch ohne gesetzliche Verantwortlichkeit, die Jagd, wird jetzt auch von der Realität eingeholt und muss sich langsam aber sicher der Tierschutzentwicklung beugen. Auch herrschaftliche JägerInnen können nicht mehr nach Belieben Vögel züchten und zum Spaß aus der Luft knallen. Fasanerien, obgleich bis auf weiteres noch erlaubt, wurden durch das Bundestierschutzgesetz stark eingeschränkt. Weil offenbar dadurch die Fasanhaltung teurer wird, haben einige Waidmänner und -frauen entschieden, keine Fasane mehr zu züchten. Unsere Recherchen haben gezeigt, dass 2 Fasanerien vollständig und restlos entfernt waren, 2 weitere waren verlassen und unbesetzt. Wie im Tierschutz immer, so auch bei der Jägerschaft: die TierquälerInnen wandern ins weniger tierschutzfreundliche Ausland aus oder übersiedeln ihre Tierqualbetriebe dorthin. Aber auch dort wird sie die Ethik und der Tierschutz eines Tages einholen und ihnen das Handwerk legen. Dessen bin ich sicher.“

 

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