Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.08.2006)
Wien, am 24.08.2006Tierschutz fordert: Keine Bewilligungen für Singvogelfänger
VGT demonstriert bei Bezirkshauptmannschaften – und wird zu Gesprächen empfangen
Ab Mitte September würde die neue Singvogelfangsaison beginnen. Doch dafür sind Bewilligungen nötig, die von den Bezirkshauptmannschaften Gmunden, Vöcklabruck und Wels-Land erteilt werden müssten. Nach Ansicht von 4 namhaften Vogelexperten Österreichs, Dr. Frey und Prof. Loupal von der Veterinärmedizinischen Universität Wien, sowie Prof. Kotrschal und Dr. Fritz, widerspricht der Vogelfang aber dem Tierschutzgesetz, wie diese Wissenschaftler das in unabhängigen Gutachten festgestellt haben.
Zusätzlich sind 22 Verwaltungsstrafverfahren gegen vom Dachverband der oö Tierschutzorganisationen in flagranti erwischte und angezeigte Singvogelfänger bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden anhängig. Zur Entscheidung in diesen Verfahren hat die oö Landesregierung ein eigenes wissenschaftliches Gutachten zum Singvogelfang in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten von Dr. Johannes Fritz steht:
„Beim Fang ist allgemein unvermeidbar, dass die Tiere einer hohen Stressbelastung sowie einer gewissen unmittelbaren Verletzungs- und Todesgefahr ausgesetzt sind.“
Deshalb forderten heute rund 30 TierschützerInnen bei Demonstrationen vor den 3 Bezirkshauptmannschaften, dass heuer keinesfalls Bewilligungen zum Singvogelfang ausgestellt werden dürfen. Zusätzlich sollen die Strafverfahren gegen die Singvogelfänger an der BH Gmunden ehebaldigst abgeschlossen werden (sie sind jetzt seit 9 Monaten anhängig!).
Eine Tierschutzdelegation, bestehend aus dem VGT-Obmann DDr. Balluch und dem Präsidenten des Dachverbands der oö Tierschutzorganisationen Ing. Hofner, wurde von den Bezirkshauptmannschaften empfangen.
Die BH Gmunden will untersuchen, ob die Verwaltungsstrafverfahren
gegen die Vogelfänger niedergelegt werden
können, weil der Vogelfang ein strafrechtliches
Delikt wäre. Die rund 550 Anträge
für Singvogelfangbewilligungen sollen
auf Basis der Gutachten nach einer juridischen
Klärung aller offenen Fragen entschieden
werden.
VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Man
bekommt das Gefühl, dass trotz eindeutiger
Gesetzeslage niemand die Verantwortung übernehmen
und den Singvogelfang endlich verhindern will.
Sollten die Verwaltungsstrafverfahren mit
einer derartig fadenscheinigen Ausrede tatsächlich
niedergelegt werden, wird die Tierschutzombudsperson
dagegen berufen und die Verfahren in die nächste
Instanz heben. Das hat sie uns jedenfalls
versprochen.“
Die BH Vöcklabruck hat ihre anhängigen
Verwaltungsstrafverfahren an die BH Gmunden
abgetreten. Da die Ausstellung von Singvögeln
eindeutig verboten ist, hat die BH den rund
60 Antragstellern für Vogelfanggenehmigungen
geantwortet, dass sie eine andere Begründung
als die verbotenen Ausstellungen angeben müssten.
Brauchtumspflege würde aber nach Auskunft
der BH aufgrund eines Höchstgerichtsurteils
ebenfalls als Begründung wegfallen. Auf
Anweisung der Landesregierung sollen jedenfalls
bis Ende August keine Entscheidungen getroffen
werden.
VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Niemand
in der Landesregierung, allen voran die zuständige
Landesrätin bzw. der
Landesrat, getraut sich Farbe zu
bekennen und zum Bundestierschutzgesetz zu
stehen. Das ist wirklich eine Schande! Sollte
die oö Landesregierung versuchen, sich
aus der Affäre zu ziehen, indem sie stillschweigend
die Weisung erteilt, dass die BHs den Singvogelfang
genehmigen müssen, dann werden wir vom
Tierschutz nicht tatenlos zusehen, sondern
alle verfügbaren demokratischen Mittel
ergreifen, um den Tieren zu ihrem Recht zu
verhelfen.“