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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.08.2006)

Wien, am 24.08.2006

Tierschutz fordert: Keine Bewilligungen für Singvogelfänger

VGT demonstriert bei Bezirkshauptmannschaften – und wird zu Gesprächen empfangen

Ab Mitte September würde die neue Singvogelfangsaison beginnen. Doch dafür sind Bewilligungen nötig, die von den Bezirkshauptmannschaften Gmunden, Vöcklabruck und Wels-Land erteilt werden müssten. Nach Ansicht von 4 namhaften Vogelexperten Österreichs, Dr. Frey und Prof. Loupal von der Veterinärmedizinischen Universität Wien, sowie Prof. Kotrschal und Dr. Fritz, widerspricht der Vogelfang aber dem Tierschutzgesetz, wie diese Wissenschaftler das in unabhängigen Gutachten festgestellt haben.

Zusätzlich sind 22 Verwaltungsstrafverfahren gegen vom Dachverband der oö Tierschutzorganisationen in flagranti erwischte und angezeigte Singvogelfänger bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden anhängig. Zur Entscheidung in diesen Verfahren hat die oö Landesregierung ein eigenes wissenschaftliches Gutachten zum Singvogelfang in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten von Dr. Johannes Fritz steht:

„Beim Fang ist allgemein unvermeidbar, dass die Tiere einer hohen Stressbelastung sowie einer gewissen unmittelbaren Verletzungs- und Todesgefahr ausgesetzt sind.“

Deshalb forderten heute rund 30 TierschützerInnen bei Demonstrationen vor den 3 Bezirkshauptmannschaften, dass heuer keinesfalls Bewilligungen zum Singvogelfang ausgestellt werden dürfen. Zusätzlich sollen die Strafverfahren gegen die Singvogelfänger an der BH Gmunden ehebaldigst abgeschlossen werden (sie sind jetzt seit 9 Monaten anhängig!).

Eine Tierschutzdelegation, bestehend aus dem VGT-Obmann DDr. Balluch und dem Präsidenten des Dachverbands der oö Tierschutzorganisationen Ing. Hofner, wurde von den Bezirkshauptmannschaften empfangen.

Die BH Gmunden will untersuchen, ob die Verwaltungsstrafverfahren gegen die Vogelfänger niedergelegt werden können, weil der Vogelfang ein strafrechtliches Delikt wäre. Die rund 550 Anträge für Singvogelfangbewilligungen sollen auf Basis der Gutachten nach einer juridischen Klärung aller offenen Fragen entschieden werden.
VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Man bekommt das Gefühl, dass trotz eindeutiger Gesetzeslage niemand die Verantwortung übernehmen und den Singvogelfang endlich verhindern will. Sollten die Verwaltungsstrafverfahren mit einer derartig fadenscheinigen Ausrede tatsächlich niedergelegt werden, wird die Tierschutzombudsperson dagegen berufen und die Verfahren in die nächste Instanz heben. Das hat sie uns jedenfalls versprochen.“

Die BH Vöcklabruck hat ihre anhängigen Verwaltungsstrafverfahren an die BH Gmunden abgetreten. Da die Ausstellung von Singvögeln eindeutig verboten ist, hat die BH den rund 60 Antragstellern für Vogelfanggenehmigungen geantwortet, dass sie eine andere Begründung als die verbotenen Ausstellungen angeben müssten. Brauchtumspflege würde aber nach Auskunft der BH aufgrund eines Höchstgerichtsurteils ebenfalls als Begründung wegfallen. Auf Anweisung der Landesregierung sollen jedenfalls bis Ende August keine Entscheidungen getroffen werden.
VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Niemand in der Landesregierung, allen voran die zuständige Landesrätin bzw. der Landesrat, getraut sich Farbe zu bekennen und zum Bundestierschutzgesetz zu stehen. Das ist wirklich eine Schande! Sollte die oö Landesregierung versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen, indem sie stillschweigend die Weisung erteilt, dass die BHs den Singvogelfang genehmigen müssen, dann werden wir vom Tierschutz nicht tatenlos zusehen, sondern alle verfügbaren demokratischen Mittel ergreifen, um den Tieren zu ihrem Recht zu verhelfen.“

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