Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.08.2006)
Wien, am 30.08.2006Rechtswidrige Singvogelfang-Bewilligungen durch oö SPÖ-Landesrat drohen
VGT Demonstration:
Morgen, Donnerstag, 31. August, ab 11 Uhr
vor dem Amt der oö Landesregierung, Klosterstrasse
7, 4020 Linz
Mit dem neuen Bundestierschutzgesetz wurde der Singvogelfang bundesweit, und damit auch im oö Salzkammergut, endgültig verboten. Dennoch wurden im Jahr 2005 auf Weisung von Landesrat Singvogelfang-Bewilligungen erteilt. Die dafür benutzte Rechtfertigung war, dass die Bewilligungen nur das Naturschutzrecht aber nicht das Tierschutzgesetz betreffen würden. Wenn die Singvogelfänger mit Naturschutz-Bewilligungen das Tierschutzgesetz übertreten, wäre das nicht Sache des Landesrates für Naturschutz ließ dieser verlauten. Volksanwalt warnte damals schon sofort vor einem derartigen Vorgehen, behördliche Bewilligungen für gesetzwidrige Handlungen zu erteilen, und tatsächlich wurden 22 Vogelfänger daraufhin angezeigt und Strafverfahren gegen sie eingeleitet, die heute noch anhängig sind. Zur Entscheidung in diesen Verfahren hat die oö Tierschutz-Landesrätin ein eigenes wissenschaftliches Gutachten zum Singvogelfang in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten von Dr. Johannes Fritz steht:
„Beim Fang ist allgemein unvermeidbar, dass die Tiere einer hohen Stressbelastung sowie einer gewissen unmittelbaren Verletzungs- und Todesgefahr ausgesetzt sind.“
Zusätzlich spricht sich derselbe Gutachter ganz deutlich gegen Singvogelausstellungen aus:
„Demzufolge sind die Prämierung und die öffentliche Ausstellung als unverhältnismäßig starke Stressbelastung für die Vögel zu beurteilen.“
Nach Aussagen der betroffenen Bezirkshauptmannschaften soll es Ende August/Anfang September eine Entscheidung von Landesrat geben, ob die beantragten über 600 Singvogelfangbewilligungen per Weisung von ihm erteilt werden oder nicht.
VGT-Obmann DDr. Balluch dazu: „Der Singvogelfang ist eindeutig gesetzeswidrig. Es laufen 22 Verfahren gegen Vogelfänger, die im letzten Jahr mit Bewilligungen gefangen haben. Das eigene Gutachten der oö Landesregierung stellt dem Vogelfang ein vernichtendes Urteil aus. Und die Vogelausstellungen, die laut Naturschutzrecht Voraussetzung für Bewilligungen sind, sind nicht nur explizit nach dem Tierschutzgesetz verboten, sie werden auch vom Gutachter am negativsten beurteilt und allein schon wegen der Vogelgrippe unmöglich gemacht. Wenn jetzt Landesrat trotz alldem Bewilligungen per Weisung von oben erteilt, dann bricht er offen das Gesetz. Wir fordern daher den Landesrat auf, öffentlich Stellung zu beziehen, und werden deshalb vor seinem Amt demonstrieren, bis er mit uns spricht.“