Singvogelfang-Bewilligungen von Strafverfahren abhängig - vgt

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Singvogelfang-Bewilligungen von Strafverfahren abhängig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.09.2006)

Wien, 14.09.2006

VGT-Demo vor der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, um den raschen Abschluss der Verfahren einzumahnen

VGT-Demo vor der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, um den raschen Abschluss der Verfahren einzumahnen

Nach Tierschutz-Protesten empfing der für die Singvogelfang-Bewilligungen zuständige oö Landesrat den Obmann des Verein Gegen Tierfabriken und den Präsidenten des Dachverbandes der oö Tierschutzorganisationen am 11. September im Landhaus in Linz. Er kündigte an, auch in dieser Saison noch Bewilligungen erteilen zu wollen. Allerdings machte er deutlich, dass er, wenn auch nur 1 der 22 angezeigten, in flagranti erwischten Vogelfänger verurteilt werde, nicht nur nie wieder Bewilligungen ausstellen, sondern auch die Artenschutzverordnung entsprechend abändern werde, sodass der Vogelfang endgültig und bleibend verboten ist.

Er machte in dem Gespräch auch deutlich, dass er anerkenne, dass das von der für den Tierschutz zuständigen Landesrätin in Auftrag gegebene wissenschaftliche Gutachten zum Singvogelfang von Dr. Fritz, für eine Bewertung des Vogelfangs als Tierquälerei spräche. Dementsprechend müssten die Vogelfänger verurteilt werden, aber es wird dazu keine Weisung seitens der Landesregierung geben. Weiters argumentierten seine anwesenden Rechtsberater, dass die BH Gmunden die Verfahren gegen die Singvogelfänger nicht, wie zuvor von Rechtsexperten der BH in Aussicht gestellt, nach §38 (7) Tierschutzgesetz niederlegen könnte.

Deshalb demonstrierte der VGT zusammen mit anderen Organisationen heute vor der BH Gmunden, um sie an ihre Verantwortung zu erinnern, gerechte Strafverfahren rasch durchzuführen und die Vogelfänger auf Basis des Gutachtens der Landesregierung wegen Tierquälerei zu verurteilen.

VGT-Obmann DDr. Balluch dazu: „Wir bedauern, dass in diesem Jahr offenbar noch einmal Vögel geopfert werden müssen, weil behördliche Mühlen so langsam mahlen und unentwegt juridische Spitzfindigkeiten aufgefahren werden, um die Anwendung des Bundestierschutzgesetzes zu verhindern. Solange die Strafverfahren laufen, dürften keinesfalls Bewilligungen erteilt werden, weil ja sonst gegen Vogelfänger mit behördlicher Bewilligung in diesem Jahr neuerlich Strafverfahren eröffnet werden. Genaugenommen müssten alle Bewilligungsempfänger gestraft werden, außer sie könnten glaubhaft machen keinen Gebrauch von der Bewilligung gemacht zu haben.
Wir werden also wiederum in den Salzkammerguter Bergen in den nächsten Wochen und Monaten Vogelfängerfangen gehen müssen. Eigentlich ist das ja eine Aufgabe der Behörden und der Polizei, aber das sind wir im Tierschutz schon gewohnt: Gesetze werden gebogen, Kontrollen nur lasch durchgeführt und Übertretungen als Kavaliersdelikte gesehen und nicht geahndet. Doch es ist Land in Sicht. Nicht mehr lange, und der Vogelfang wird endgültig ein Relikt einer Vergangenheit sein, in der sich der Schutz der Tiere hinter oberflächlichen Belustigungen der Menschen untergeordnet wurde.“

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