Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.09.2006)
Wien, am 14.09.2006Singvogelfang-Bewilligungen von Strafverfahren abhängig
VGT-Demo vor der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, um den raschen Abschluss der Verfahren einzumahnen
Nach Tierschutz-Protesten empfing der für die Singvogelfang-Bewilligungen zuständige oö Landesrat den Obmann des Verein Gegen Tierfabriken und den Präsidenten des Dachverbandes der oö Tierschutzorganisationen am 11. September im Landhaus in Linz. Er kündigte an, auch in dieser Saison noch Bewilligungen erteilen zu wollen. Allerdings machte er deutlich, dass er, wenn auch nur 1 der 22 angezeigten, in flagranti erwischten Vogelfänger verurteilt werde, nicht nur nie wieder Bewilligungen ausstellen, sondern auch die Artenschutzverordnung entsprechend abändern werde, sodass der Vogelfang endgültig und bleibend verboten ist.
Er machte in dem Gespräch auch deutlich, dass er anerkenne, dass das von der für den Tierschutz zuständigen Landesrätin in Auftrag gegebene wissenschaftliche Gutachten zum Singvogelfang von Dr. Fritz, für eine Bewertung des Vogelfangs als Tierquälerei spräche. Dementsprechend müssten die Vogelfänger verurteilt werden, aber es wird dazu keine Weisung seitens der Landesregierung geben. Weiters argumentierten seine anwesenden Rechtsberater, dass die BH Gmunden die Verfahren gegen die Singvogelfänger nicht, wie zuvor von Rechtsexperten der BH in Aussicht gestellt, nach §38 (7) Tierschutzgesetz niederlegen könnte.
Deshalb demonstrierte der VGT zusammen mit anderen Organisationen heute vor der BH Gmunden, um sie an ihre Verantwortung zu erinnern, gerechte Strafverfahren rasch durchzuführen und die Vogelfänger auf Basis des Gutachtens der Landesregierung wegen Tierquälerei zu verurteilen.
VGT-Obmann DDr. Balluch dazu: „Wir
bedauern, dass in diesem Jahr offenbar noch
einmal Vögel geopfert werden müssen,
weil behördliche Mühlen so langsam
mahlen und unentwegt juridische Spitzfindigkeiten
aufgefahren werden, um die Anwendung des Bundestierschutzgesetzes
zu verhindern. Solange die Strafverfahren
laufen, dürften keinesfalls Bewilligungen
erteilt werden, weil ja sonst gegen Vogelfänger
mit behördlicher Bewilligung in diesem
Jahr neuerlich Strafverfahren eröffnet
werden. Genaugenommen müssten alle Bewilligungsempfänger
gestraft werden, außer sie könnten
glaubhaft machen keinen Gebrauch von der Bewilligung
gemacht zu haben.
Wir werden also wiederum in den Salzkammerguter
Bergen in den nächsten Wochen und Monaten
Vogelfängerfangen gehen müssen.
Eigentlich ist das ja eine Aufgabe der Behörden
und der Polizei, aber das sind wir im Tierschutz
schon gewohnt: Gesetze werden gebogen, Kontrollen
nur lasch durchgeführt und Übertretungen
als Kavaliersdelikte gesehen und nicht geahndet.
Doch es ist Land in Sicht. Nicht mehr lange,
und der Vogelfang wird endgültig ein
Relikt einer Vergangenheit sein, in der sich
der Schutz der Tiere hinter oberflächlichen
Belustigungen der Menschen untergeordnet wurde.“