Elektrisches Dressurgerät bei Hasenjagd verwendet - vgt

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Elektrisches Dressurgerät bei Hasenjagd verwendet

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.12.2006)

Wien, 15.12.2006

Statt diesem Jäger wurden aber 5 TierschützerInnen festgenommen

Statt diesem Jäger wurden aber 5 TierschützerInnen festgenommen

Am 14. Dezember versammelten sich rund 50 JägerInnen in Lassee bei Marchegg im nö Weinviertel und begannen mit ihren Jagdhunden Hasen zu hetzen. Einer dieser Jäger hatte ein elektrisches Dressurgerät an seinem Hund angelegt und fügte ihm schmerzhafte Elektroschocks zu. Solche Geräte sind in Österreich vollständig verboten, d.h. man darf sie nicht nur nicht anwenden, man darf sie nicht einmal besitzen.
Zumindest einer der Jagdhunde erwischte einen nicht angeschossenen Hasen lebend, fügte ihm schwere Bissverletzungen zu und brachte ihn zu einem Jäger, der das lebende, zappelnde Tier aus dem Maul des Hundes nahm und erschlug.

Auf viele andere Hasen, die vor den Hunden davonliefen, wurde mit Schrot geschossen. Einige Tiere wurden nur angeschossen und entkamen mit Bleischrot in ihrem Körper, um über die nächsten Tage hinweg elendiglich zugrunde zu gehen.

Etwa 25 AktivistInnen erschienen vorort und dokumentierten die Gesetzesübertretungen. Die herbeigerufene Polizei verbrüderte sich aber sofort mit den JägerInnen und verhinderte nicht die Fortführung der illegalen Jagd mit elektrischem Dressurgerät. Stattdessen nahm sie 5 AktivistInnen wegen Verdachts auf Übertretung des Jagdgesetzes fest. Ein Aktivist wurde mit Handschellen abgeführt, eine Aktivistin musste stundenlang in einer Zelle sitzen. Beides ist eine gesetzwidrige Polizeimaßnahme, wenn es sich nur um den Verdacht einer Verwaltungsübertretung handelt.

 

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