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Deja vu: Polizei verbietet Demos vor Kleider Bauer

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.04.2007)

Wien, 16.04.2007

Wie bereits im Dezember 2006 so heute – wenn auch mit einer anderen Begründung: Tierschutz-Demos seien Geschäftsschädigung

Wie bereits im Dezember 2006 so heute – wenn auch mit einer anderen Begründung: Tierschutz-Demos seien Geschäftsschädigung

Nachdem in Österreich die Produktion von Pelzen verboten worden war, begannen verschiedene NGOs aus dem Tierschutzbereich, wie der Verein Gegen Tierfabriken VGT, besonders jene Firmen und Bekleidungsketten zu kritisieren, die aus dem Ausland weiterhin Tierpelz, der unter tierquälerischen Bedingungen produziert wurde, nach Österreich importieren. Um diese Kritik vorzubringen, werden regelmäßig Informationskundgebungen für die KundInnen dieser Firmen vor Filialen der Firmen abgehalten. Ein normaler Vorgang in einer Demokratie – möchte man meinen. Jetzt wurden aber alle Kundgebungen gegen Pelz innerhalb von 20m vor pelzführenden Geschäften von der Polizeidirektion Wien untersagt.

Bereits Anfang Dezember 2006 sind plötzlich alle Kundgebungen in der Nähe einer der betroffenen Firmen – Kleider Bauer – untersagt worden. Die damalige Begründung: es sei wahrscheinlich, dass bei derartigen Kundgebungen Angriffe auf Angestellte stattfinden könnten oder Sachbeschädigungen begangen würden. „Eine lächerliche Ausrede um das Weihnachtsgeschäft dieser Firmen von Kritik abzuschirmen“, kommentierte damals VGT-Obmann DDr. Balluch. „Unsere Veranstaltungen sind immer friedlich und freundlich abgelaufen. Wir wollen ja schließlich Menschen überzeugen.“ Tatsächlich wurden die Kundgebungen nach 2 Wochen plötzlich wieder zugelassen – und es kam auch seither nie zu den „befürchteten“ Übergriffen.

Jetzt plötzlich untersagt dieselbe Behörde die gleichen Versammlungen desselben Veranstalters am selben Ort mit einer ganz anderen Begründung. Diesmal stützt die Behörde ihre Untersagung auf eine etwaige Gefährdung des öffentlichen Wohls, insbesondere durch eine vorgebliche Störung der Geschäftstätigkeit der Firma Kleider Bauer. Geschäftsschädigung gehört aber in den zivilrechtlichen Bereich. Es ist nicht Aufgabe der Polizei und der Behörde, die Firma Kleider Bauer oder andere Bekleidungsketten vor möglicherweise geschäftsschädigendem Verhalten durch andere zu bewahren. Die Firma Kleider Bauer hat die Möglichkeit, etwaige Geschäftsschädigungen durch Kundgebungen zivilrechtlich einzuklagen. Das ist aber bisher nicht geschehen, weshalb davon auszugehen ist, dass die jetzt untersagten Kundgebungen, im Gegensatz zur Ansicht der Behörde, bisher keine Geschäftsschädigungen waren.

VGT-Obmann DDr. Balluch dazu: „Es liegt hier der Verdacht nahe, die Behörde sucht nur fadenscheinige Ausreden, um diese Untersagungen durchführen zu können. Anders lässt sich dieser Sachverhalt kaum erklären, dass dieselben Veranstaltungen einmal mit einer Begründung – die dann zurückgenommen werden musste – und jetzt mit einer ganz anderen Begründung untersagt werden. Sowas gab es in Österreich bisher noch nie, dass eine Kundgebung untersagt wurde, weil sie die Geschäftstätigkeit der durch die Kundgebung kritisierten Firma stören könnte! Die Demonstrations- und Meinungsfreiheit muss über wirtschaftlichen Überlegungen stehen. Wenn NGO-Kritik die Umsätze senkt, dann ist das nur ein Zeichen, dass die Öffentlichkeit hinter unserer Kritik steht und die Firma umdenken sollte. Pelz will die große Mehrheit in Österreich nicht mehr im Handel sehen!“

 

 

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