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VGT-Obmann wegen Tierquälerei verurteilt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.05.2007)

Wien, 21.05.2007

BH Tulln erließ Straferkenntnis, weil Mitglieder des Tierschutzvereins das Abschießen zahmer Zuchtfasane verhindert hätten

BH Tulln erließ Straferkenntnis, weil Mitglieder des Tierschutzvereins das Abschießen zahmer Zuchtfasane verhindert hätten

Am 18. November 2005 nahe Würmla in NÖ wollten JägerInnen zahme Zuchtfasane, die in kleinen Kisten im Maisfeld ausgelegt waren, freilassen, um sie sofort abschießen zu können. Tierschutz-AktivistInnen waren anwesend und verhinderten den Abschuss. Dadurch konnten die zahmen Tiere offenbar entkommen. 18 Monate später (!) erlässt die Bezirkshauptmannschaft Tulln jetzt plötzlich eine Straferkenntnis über 550 Euro gegen den Obmann des Verein Gegen Tierfabriken VGT, der diese Tierquälerei der Jägerschaft, zahme Fasane abschießen zu wollen, zur Anzeige gebracht hatte. Die BH verurteilt darin den Obmann des Tierschutzvereins selbst wegen Tierquälerei. Dadurch, dass die Fasane nach der Freilassung nicht sofort abgeschossen wurden, sondern entkommen konnten, würden sie entweder verhungern oder „Raubzeug“ zum Opfer fallen. Und das wäre eine Tierquälerei, die der Obmann indirekt verschuldet hätte.

Dieser kommentiert seine Verurteilung: „Das ist wohl ein verspäteter Aprilscherz! Während wir soundso viele echte Tierquälereien anzeigen, und die Bezirkshauptmannschaften oft nicht reagieren oder lächerlichste Strafen aussprechen, verurteilen sie mich aufgrund dieses Sachverhalts wegen Tierquälerei. Ein Legebatteriebetreiber in NÖ hat z.B. nach unserer Anzeige nur 150 Euro Strafe bekommen, obwohl er eine völlig gesetzwidrig überbelegte Legebatterie hatte, die so verdreckt war, dass die Tiere schwer erkrankten und reihenweise starben. Meine Strafe beträgt 550 Euro! Dabei spricht die Absurdität der Begründung meiner Verurteilung für sich.“

Die Jägerschaft an den Schalthebeln der Macht

Und DDr. Balluch weiter: „Der Schreiber der Straferkenntnis benutzt das Wort „Raubzeug“ aus der Jägersprache und gibt sich damit selbst als Jäger zu erkennen. Das ist das Problem in unserem Land: die Jägerschaft sitzt überall an den Schalthebeln der Macht und erdrückt jede Kritik. Mitte Dezember 2006 wurde eine Treibjagd bei Marchegg in NÖ von AktivistInnen dokumentiert und dabei ein verbotenes elektrisches Dressurhalsband an einem Jagdhund festgestellt und angezeigt. 2 Stunden später nahm die Polizei eine 50 jährige Dame auf der Toilette einer Tankstelle in einem Ort in der Nähe unter dem Verdacht eine Jagdstörerin zu sein fest und nahm sie 3 Stunden in Polizeigewahrsam. Die Maßnahmenbeschwerde gegen diese übertriebene Polizeiaktion wurde am 16. Mai vom UVS Mistelbach zurückgewiesen – mit 2000 Euro Prozesskosten für die misshandelte Frau. Bei diesem Prozess wurde bekannt, dass die Polizei in NÖ die spezielle Anweisung hat, auf Tierschutzaktivismus, der sich gegen die Jagd richtet, besonders scharf zu reagieren. Kein Wunder, finden sich in der Jägerschaft doch sowohl die Leiter der Polizeidienststellen, als auch die Bürgermeister, die Bezirkshauptmänner und die Richter zusammen.“

Und der VGT-Obmann schließt: „Natürlich werde ich gegen dieses Urteil berufen. Es ist unglaublich, dass wir für eine derartige Verschwendung von Steuergeldern auch noch zahlen müssen. Solange aber dieser Machtfilz der Jägerschaft alle gesellschaftlichen Schalthebel erreicht, wird Gerechtigkeit in unserem Land in solchen Fällen unmöglich bleiben.

 

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