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Polizeimaßnahmen gegen VGT-Demos werden immer skurriler!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.06.2007)

Wien, 06.06.2007

Gewisse Flugblätter, gewisse Worte für Sprechchöre und sogar das Einrollen von Flugblättern als Sprachrohr wurden verboten

Gewisse Flugblätter, gewisse Worte für Sprechchöre und sogar das Einrollen von Flugblättern als Sprachrohr wurden verboten

Geschichtsbewusste Personen kennen skurrile Polizeimaßnahmen gegen normale, angemeldete, demokratische Proteste vor allem aus der Metternichzeit. Im Vormärz wurde die Bespitzelung aller politisch aktiven (und nicht aktiven) Personen zu neuen Höhepunkten perfektioniert. Selbst Reden in Sprachen, die die Polzeispitzel auf Versammlungen nicht verstanden, wurden verboten. Ähnlich agiert heute die Wiener Polizei bei friedlichen VGT-Demos gegen Pelz.

Schon im April wurden alle Demos gegen Pelz innerhalb von 20 m von pelzführenden Geschäften verboten. Allein das schon ist eine demokratiepolitische Ungeheuerlichkeit, zumal als Begründung für die Untersagungen angegeben wurde, dass die Firma, gegen die demonstriert würde, finanzielle Einbussen erleiden könnte. Wenn man bei einer Kundgebung die unethischen Machenschaften, wie z.B. bei Kleider Bauer Pelz zu verkaufen, aufdeckt, und deshalb weniger KundInnen dort einkaufen, dann sieht die Polizei das als hinreichenden Grund diese Kundgebung zu verbieten! Wörtlich steht in den Untersagungen:

„All den Versammlungen des Veranstalters war gemein, dass direkt vor den Auslagen themenbezogene Transparente [...] angebracht wurden. [...] Es wurde den potentiellen Kunden beinahe unmöglich gemacht, einen eingehenden Blick auf die Waren zu werfen und sich einen Überblick über die Verkaufsangebote zu verschaffen. [...] Im nahen Eingangsbereich versuchten Aktivisten Kunden anzusprechen um sie über die Ziele der Versammlung zu informieren. [...] Es steht außer Frage, dass die Freiheit der Textilfirmen auf Erwerbstätigkeit durch diese Versammlungen des VGT erheblich eingeschränkt wurde bzw. bei weiterer Praktizierung der beschriebenen Methoden auch in Zukunft stark beeinträchtigt wird.“

Darüber hinaus hat die Polizei in einem noch nie dagewesenen Schritt grundsätzlich jegliches Ding, mit dem Lärm erzeugt werden könnte, von allen VGT-Demos verbannt, selbst Babyrasseln. Sogar Reden mit Megaphonen dürfen nicht mehr gehalten werden. Eine Selbstverständlichkeit auf Demonstrationen wird plötzlich verboten. Wörtlich aus der polizeilichen Mitteilung:

„Die Behörde befürchtet, dass mit den Hilfsmitteln Rasseln ungebührlich störender Lärm anlässlich der Versammlungen entwickelt wird. Um für Ihr Thema zu demonstrieren ist es sicherlich nicht vonnöten, Lärm mit Rasseln oder anderen hierfür geeigneten Mitteln zu erzeugen. [...] Von der Behörde wird daher vorgeschlagen, die Versammlung ohne die Hilfsmittel Rasseln oder andere Lärmmittel [Trommeln, Pfeiffen, Megaphone, ...] abzuhalten. Wenn Sie die Rasseln trotzdem verwenden wollen [...] beabsichtigt die Behörde die Untersagung der Versammlungen.“

Damit nicht genug, kam ein Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zur VGT-Kundgebung vom 2. Juni 2007 auf der Mariahilferstrasse in Wien und bestand darauf, dass die AktivistInnen nicht mehr Flugblätter einrollen dürfen, um durchzuschreien. Das würde die Sprechchöre ungebührlich laut machen und müsse daher verboten werden. Und das Verteilen von Anti-Pelzflugblättern im Nahbereich von Kleider Bauer Filialen wurde unterbunden, AktivistInnen sogar festgenommen und auf die Polizeiwache geschleppt. Zusätzlich wurde ein Verbot ausgesprochen, die folgenden Worte bei VGT-Kundgebungen vor Kleider Bauer in Sprechchören zu erwähnen: „Kleider Bauer“, „Pelz“ oder „Tierquälerei“. Dürfen diese Worte in anderen Sprachen gerufen werden? Oder müssen sich die Sprechchöre ab sofort an Sprachen halten, die die überwachenden BeamtInnen auch verstehen?

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