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Wieder Strafverfahren gegen Singvogelfänger - allerdings nur im Burgenland, während OÖ widerrechtlich den Singvogelfang toleriert

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.01.2008)

Wien, 23.01.2008

Zeisige, Rotkehlchen, Meisen und Amseln: dutzende Singvögel wurden von Vogelfängern im Burgenland gefangen

Was im Osten Österreichs in den Medien als grausame Tierquälerei angeprangert wird, wird wenige hundert Kilometer weiter westlich als schützenswertes Brauchtum gefeiert und auch von allen zuständigen PolitikerInnen als unantastbares Gut angesehen.

Der konkrete Fall

Letzte Woche wurden im Burgenland Jugendliche erwischt, die dutzende Singvögel ihrer Freiheit beraubt hatten. Die Vorgangsweise war der der offiziellen Singvogelfänger sehr ähnlich. Angelockt wurden die Vögel mit Futter. Sobald sie sich niedergelassen hatten, zogen die Burschen an einer Schnur und schon waren die Vögel in der Falle. Diesen Jugendlichen drohen nun Geldstrafen in der Höhe von bis zu 3600 Euro.

Tierschutz ist Bundessache

Das wurde 2004 einstimmig vom Parlament beschlossen, um die Ungleichbehandlung von Tierquälerei in den verschiedenen Ländern zu beenden. Tierquälerei ist Tierquälerei und Punkt. Jedenfalls seit 2005 in ganz Österreich – sollte man meinen. Nur der Vollzug dieser einheitlichen Gesetze bleibt Landessache. Und da können die vollziehenden Landesregierungen eben die Gesetze anders interpretieren und damit auch anders vollziehen, wurde uns vom Tierschutzministerium erklärt. So kommts, dass die gleichen Vogelfänger im Burgenland, in NÖ und in Kärnten wegen Tierquälerei verurteilt werden, aber im oö Salzkammergut weiterhin ungehindert ihr Unwesen treiben können.

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