Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.06.2008)
Wien, am 30.06.2008Tierschutz-Festnahmen: Staatsanwalt erfindet Brandstiftung
Um U-Haft und martialische Polizeimaßnahmen zu rechtfertigen wurde ein Jagdhüttenbrand durch Ofenüberhitzung zu Tierschutz-Brandanschlag umfunktioniert
Nach 28 mit WEGA-Waffengewalt durchgeführten Büro-und Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Tierschutzvereinen am 21. Mai, sowie 10 Festnahmen und der Verhängung von Untersuchungshaft, die bis heute – seit 5 Wochen – anhält, hagelte es heftige Kritik an diesem Vorgehen im In- und Ausland. Als Rechtfertigung behauptet die Staatsanwaltschaft letztendlich, sowohl in den Medien als auch in der Haftverhandlung am 6. Juni, dass den gefangenen TierschützerInnen Brandstiftung vorzuwerfen sei.
Der Vorwurf der Brandstiftung sorgte in Tierschutzkreisen gleich für Verwunderung, zumal in den letzten Jahren keine Tierschutz-Brandstiftung bekannt geworden ist. Aber die Staatsanwaltschaft weigerte sich lange Zeit wohlweislich, den Polizeiakt freizugeben. Doch jetzt konnte von der Verteidigung Einsicht genommen werden, und der schlimmste Verdacht bestätigte sich: die angebliche Tierschutz-Brandstiftung stellte sich als Jagdhüttenbrand heraus, der von den Jägern selbst durch Ofenüberhitzung verschuldet worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte sich tatsächlich die Fakten zurecht gebogen, um maritalische Maßnahmen und U-Haft gegen unschuldige TierschützerInnen begründen zu können!
Folgende Fakten sind dem Polizeiakt zu entnehmen:
Die Jagdhütte hat am 11.11.2007 um etwa 19:00
Uhr gebrannt. Die Staatsanwaltschaft spricht
aber von einer Tatzeit zwischen 11. und 13.
11. 2007.
Die Tatzeit wurde absichtlich bis 13.11. „verlängert“,
weil an diesem Tag laut Überwachungsprotokoll
der VGT-Obmann im selben Jagdgebiet war, und
dadurch ein „Verdacht“ konstruierbar wurde.
Die Staatsanwaltschaft verheimlicht aber, dass
der VGT-Obmann an diesem Tag illegale Fasanerien
dokumentierte und dabei in ständigem telefonischen
Kontakt mit dem Tierschutzombudsmann war, die
Fasanerien wurden am nächsten Tag angezeigt.
Der Staatsanwalt behauptet, es handle sich um eine tierschutz-motivierte Brandstiftung, obwohl der Brandsachverständige eine Überhitzung des nicht gegen die Holzwand isolierten Ofens als wahrscheinliche Brandursache festgestellt hat. Für eine Brandstiftung gäbe es keinen Anhaltspunkt.
Jäger lügt um sich selbst zu schützen
Bei der ersten Einvernahme der betroffenen Jäger gab der zuständige Revierjäger an, am Brandtag den Ofen der Hütte nicht eingeheizt zu haben. Wenige Tage später musste er aber gegenüber der Polizei zugeben, anfänglich gelogen zu haben, aus Angst, er würde für den Brand verantwortlich gemacht. Die Jäger hatten nämlich tatsächlich an diesem Tag unmittelbar vor dem Brand den Ofen kräftig und stundenlang beheizt.
Ein Jäger der dortigen Jagdgenossenschaft wandte sich sogar in einem Schreiben an die Versicherungsfirma und betonte: „Die Brandursache ist nicht ein Fremdverschulden (um den Schaden ersetzt zu bekommen), wie gegenüber Ihnen behauptet, sonder wurde durch das Jagdpersonal der Jagdgesellschaft verursacht, […] die den Holzofen stark angefeuert hatte.“
Um den TierschützerInnen den Schwarzen Peter zuschieben zu können, wurde auch ein „Bekennerschreiben“ erfunden. Tatsächlich gibt es kein derartiges Schreiben. Der Brand ist nur in einer Tierschutzzeitung im Internet erwähnt.
Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler, der die betroffenen Tierschützer vertritt, sagt dazu: „ Es ist völlig unglaublich, wie hier Fakten verdreht und dazu erfunden wurden, um meine Mandanten zu beschuldigen. Jetzt ist es heraußen: es hat überhaupt keine Brandstiftung gegeben. Ich erwarte daher, dass meine Mandanten sofort freigelassen und die ihnen und insbesondere dem VGT aus seinem Büro entwendeten, für die Tierschutzarbeit unbedingt erforderlichen Materialien wie Computer, Datenbanken und Fotoarchive, sofort zurückgegeben werden. Wir werden die Verantwortlichen auf Schadensersatz klagen!“