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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.03.2009)

Wien, am 05.03.2009

Wiener Drogeriemarkt verkauft Katzenfelle

Eine EU-Verordnung verbietet seit Anfang des Jahres das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen

Der alte Mythos von der Heilkraft der Katzenfelle gegen Rheumaerkrankungen lebt scheinbar in manchen Köpfen noch weiter. Und so wird auch in einem Wiener Drogeriemarkt weiterhin mit Katzenfellen gegen eben diese Krankheit geworben. Ein Werbeschild und ein Katzenfell sind in der Auslage gut sichtbar platziert, eine wunderschöne Katze muss das gewesen sein.

Aber das darf zum Glück nicht mehr sein:

Die EU-Verordnung über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft ist mit 1.1.2009 in Kraft getreten. Wie alle Tierschutzgesetze und Verordnungen enthält auch diese eine Ausnahme, diese beschränkt sich allerdings über die Ein- und Ausfuhr für Felle, die für Unterrichtszwecke oder Tierpräperationen verwendet werden sollen.

Die EU argumentiert, dass die BürgerInnen Hunde und Katzen als Haustiere sehen und verunsichert sind, wenn sie diese verarbeitet unabsichtlich als Pelz kaufen könnten. Schade, dass auch hier wieder ein solcher Unterschied zwischen Lebewesen gemacht wird. Tiere zum Liebhaben und andere, denen man für ein bisschen Eitelkeit ein Leben in einem Drahtgitterkäfig mit ruhigem Gewissen zumuten darf. Ein kleiner Schritt.

Der VGT hat Anzeige erstattet.

 

 

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