Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.11.2009)
Wien, am 12.11.2009Klage der Jägerschaft gegen VGT abgewiesen
Bezirksgericht Fünfhaus in Wien verneint nach Jagdstörung sowohl Schadenersatz als auch Unterlassung zukünftiger Aktionen
Immer wieder haben in den vergangenen Jahren TierschützerInnen Aktionen gegen Treibjagden auf Zuchtfasane durchgeführt. Die Jägerschaft reagierte darauf mit einer Reihe von demokratiepolitisch bedenklichen Maßnahmen: einmal wurde der VGT aufgrund eines Webberichts geklagt, weil auf einem Foto aus 30 m Distanz 15 JägerInnen zu sehen waren, und trotzdem das Recht auf das eigene Bild verletzt wäre.
Im vorliegenden Verfahren begehrte die Jägerschaft die Unterlassung derartiger Aktionen durch den VGT in der Zukunft und die Bezahlung von fast € 5000 an Schadenersatz für die der Jägerschaft entstandenen Kosten wie z.B. für Unterwäsche (!), Toilettenartikel, Wein, Edelbrände, Hirschhorn-Krawattenschmuck und Messerschärfer. Diese kuriose Sammlung von Ausgaben belegt einmal mehr, was Treibjagden für die Jägerschaft bedeuten: u.a. jedenfalls auch den Konsum von Alkohol. Und offenbar konnten die armen JägerInnen aufgrund der Anwesenheit von TierschützerInnen diesen Alkohol nicht in Ruhe konsumieren – weshalb sie ihn dem VGT verrechnen wollten.
Doch das Bezirksgericht Fünfhaus in Wien hat das Klagebegehren jetzt in vollem Umfang abgelehnt.
Ebenso und davon unabhängig urteilte auch der Verwaltungsgerichtshof in einer Jagdstörungssache für den VGT. Aufgrund einer Maßnahmenbeschwerde hatte der UVS Zwettl zu viel Geld verrechnet. So wurde das Land NÖ dazu verurteilt, der Tierschützerin € 1286,40 binnen 2 Wochen bei sonstiger Exekution zu überweisen.
VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Wenn
man die Tierschutzcausa und die anderen Justizskandale
der letzten Zeit betrachtet, könnte man an der
Justiz in Österreich zweifeln. Umso erfreulicher,
wenn sich dann doch zeigt, dass es RichterInnen
gibt, die sich trotz allem gegen die mächtige
Jägerschaft zu urteilen getrauen. Und das, obwohl
eine Richterin, die TierschützerInnen wegen
einer Jagdstörung freigesprochen hatte, von
der SOKO gegen den Tierschutz erst kürzlich
telefonisch abgehört, wegen Amtsmissbrauch beschuldigt
und verhört worden ist.“