Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.03.2011)
Wien, am 07.03.2011Faschingsumzug: Krähenfalle mit toten Vögeln zum Gaudium für das Volk
Faschingszeit ist Narrenzeit – Tabus werden gelockert – die Achtung vor fühlenden Lebewesen sollte aber auch in dieser Zeit gewahrt bleiben
Eine Geschmacklosigkeit und Verachtung jeglicher ethischer Grundwerte erlaubten sich JägerInnen aus dem Bezirk Eferding am vergangenen Faschingswochenende: Eine Krähenfalle wurde auf einen Traktoranhänger gehievt, bestückt mit 4 toten Rabenkrähen und einer Vogelattrappe, rings um den Käfig Menschen in Vogelkostümen und ein bewaffneter Jäger. Als besondere Ironie wurde eine ganzjährige Schonzeit für die „englischen Lords“ gefordert. AugenzeugInnen zufolge dürften kurz vor Beginn des Umzuges noch zwei Krähen erschossen worden sein.
Es ist schon schlimm genug, dass im 21. Jahrhundert der äußerst brutale Fallenfang immer noch erlaubt ist. Darüber hinaus sind Rabenkrähen aber durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt und dürften nicht gejagt werden. Allerdings erteilen fast alle Bezirkshauptmannschaften Ausnahmebewilligungen für das Fangen und Erlegen von geschützten Rabenvögelarten.
Im Bezirk Eferding kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Anzeigen wegen Tierquälerei und Übertretung des Jagdgesetzes. So fand eine Tierfreundin letztes Jahr in einer der Krähenfallen eine völlig ausgehungerte Rabenkrähe mit gestutzten Schwungfedern. Die Krähe wurde zum Tierarzt gebracht und konnte von diesem wieder aufgepeppelt werden. Auch ein gefangener völlig verängstigter Habicht wurde entdeckt und gerettet.
Das Fangen und Töten von geschützten Vögeln wird von der Jagdbehörde als notwendiges Übel dargestellt. Man sehe sich gezwungen diese Handlungen zu setzen, um Schäden an der Landwirtschaft oder das Aussterben von seltenen Singvögeln zu verhindern.
Das Leid der gefangenen Vögel und die Machtstellung der Menschen, die jede Sekunde über deren Tod entscheiden können, als allgemeine Belustigung zu präsentieren, zeugen von einer unglaublichen Respektlosigkeit gegenüber diesen leidensfähigen Lebewesen und lässt an jeglicher Empathie der Beteiligten zweifeln.
Ein Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme wurde an die zuständige Bezirkshauptmannschaft sowie den Landes- und Bezirksjägern gesandt.