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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.05.2011)

Wien, am 19.05.2011

Steiermark verbietet Krähenfallen

Auch der Abschuss der Rabenvögel ist nur mehr mit individuell zu beantragenden Einzelbescheiden zulässig

Die Naturschutzabteilung der Landesregierung Steiermark greift im Bereich der Krähenjagd durch. Der Krähenfang wird als tierquälerisch anerkannt und daher das Aufstellen der Fallen generell verboten. Aber auch der Abschuss der durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Rabenvögel wird streng geregelt. So werden in der Steiermark keine generellen Abschusszahlen pro Jagdgebiet mehr erlassen, sondern nur noch Einzelbescheide. Diese gelten für konkrete Personen, die auf ihren Grundstücken einen durch die Krähen verursachten erheblichen Schaden z.B. an Erntegut oder Siloballen melden und sich dieser Schaden durch die Behördenprüfung bestätigt hat.

Dieser Änderung der Abschuss- und Fanggenehmigungen sind zahlreiche Beschwerden von Natur- und Bergwacht vorangegangen. Heftig kritisiert wurde vor allem das lange Verbleiben der gefangenen Tiere in den Fallen und dies teilweise ohne ausreichender Futter- und Wasserversorgung.

Ein unversehrtes Fangen ist mit diesen Fallen nicht möglich, auch kann es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den Vögeln in den Fallen kommen, da die gefangenen Tiere sich nicht gegenseitig ausweichen können. Der Fang selbst erzeugt einen enormen Stress und auch bei den verzweifelten Fluchtversuchen können sich die Tiere starke Verletzungen zuziehen.

Nieder- und Oberösterreich grobe Verstöße gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie

Während die Steiermark nun wenigstens im Ansatz die EU-Vogelschutzrichtlinie umsetzt, bleibt es in Ober- und Niederösterreich bei den das Gemeinschaftsrecht verletzenden Bestimmungen.

Die EU-Vogelschutzrichtlinie verbietet im Artikel 8 ein wahlloses Fangen oder Töten von geschützten Vögeln und führt hier Fangfallen explizit an. Burgenland, Salzburg, Vorarlberg sowie die gesamte Bundesrepublik Deutschland haben aus diesem Grund bereits das Aufstellen dieser Fallen verboten.

Oberösterreich beruft sich auf das haltlose Gutachten eines Wissenschafters, der diesen Fanggeräten einen selektiven Fang bescheinigt. Allen Anzeigen zum Trotz hält das Bundesland auf dieser Grundlage an dieser brutalen Fangmethode fest. An der oberösterreichischen Regelung ist besonders verwerflich, dass hier nicht einmal in der Brut- und Aufzuchtzeit der Jungvögel eine absolute Schonfrist besteht. Werden Elterntiere abgeschossen, bedeutet das unermessliche Qualen für die Jungvögel, die dann langsam verhungern.

Und auch Niederösterreich macht keine Anstalten sich an die EU-Vogelschutzrichtlinie zu halten. In Niederösterreich ist als perverse Krönung noch der Einsatz von Lebendlockvögeln ohne Angabe einer Zeitbeschränkung erlaubt. Mit ihren verzweifelten Hilferufen sollen sie weitere ArtgenossInnen in die Falle locken. Krähen die zu Hilfe kommen werden dann durch Menschenhand brutal ermordet. So gibt es auch Lockrufgeräte die die Hilferufe der Krähen imitieren und weitere Tiere zum Abschießen anlocken sollen.

Der Verein Gegen Tierfabriken fordert eine konsequente Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in allen Bundesländern.

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