VGT deckt auf: Illegale Fasanzucht im Bezirk Leibnitz - vgt

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VGT deckt auf: Illegale Fasanzucht im Bezirk Leibnitz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.12.2011)

Wien, 14.12.2011

Eine aktuelle Recherche des Verein Gegen Tierfabriken belegt illegale Praktiken in den Reihen der Jägerschaft

Eine aktuelle Recherche des Verein Gegen Tierfabriken belegt illegale Praktiken in den Reihen der Jägerschaft:

In der Gemeinde St. Nikolai ob Draßling scheint es zumindest einen Jäger zu geben, die sich weder an die Grundsätze der Waidgerechtigkeit, noch an das Jagd-, geschweige denn Tierschutzgesetz, hält.

Der VGT konnte diesem Mann aus der Südsteiermark nachweisen, Fasane ohne der vorgeschriebenen ausgestalteten Außenvoliere zu halten. Mindestens zwei Dutzend Tiere mussten ihr kurzes Leben in zwei ehemaligen Schweinebuchten auf Teilspaltenboden verbringen, obwohl die 2. Tierhalteverordnung für Fasane „sehr große, dicht mit Büschen, Laubgehölzen oder Koniferen bepflanzte Volieren und Kletterbäume “ mit natürlichem Bodenbewuchs vorschreibt.

Da es aufgrund der offenkundig artwidrigen Haltungsform zu Kannibalismus und Federpicken kommt, wurden den Fasanen sog. „Blinker“ (euphemistisch „Hühnerbrillen“), also Sichtblenden, auf die Schnäbel gesteckt und mit Splinten durch die Nasenlöcher fixiert (siehe Fotos). Dabei wird unweigerlich die Nasenscheidewand verletzt.

Tatsächlich hat der Fasaneriebesitzer auch die notwendige Meldung seiner Wildtierhaltung an die Behörde – wohl aus gutem Grund – unterlassen.

Zuletzt wurden diese Fasane nur wenige Stunden vor ihrem Abschuss Ende November in einem extra dafür präparierten Waldstück ausgesetzt. Gemäß Jagdgesetz muss Wild zumindest vier Wochen vor ihrer Bejagung ausgesetzt werden.

„Vermutlich geht es den Jägern bei solchen Praktiken darum, möglichst flugunfähige Fasane vor die Flinte zu bekommen und gleichzeitig möglichst wenige durch sog. 'Raubzeug' zu verlieren“, meint Elmar Völkl, VGT-Mitarbeiter. Weiter: „Nicht ohne Grund ist die Jagd explizit vom österreichischen Bundestierschutzgesetz ausgenommen. Jagdscheinprüfung und der Kodex der „Waidgerechtigkeit“ sollen die Einhaltung einer „waidmännischen Jagdethik“ suggerieren, freilich sind diese nicht rechtsverbindlichen Lippenbekenntnisse ausschließlich von Jägern für Jäger entwickelt worden. Tierliche Interessen finden dort keine Berücksichtigung, es geht um Bewahrung einer ethisch nicht mehr tragbaren Tradition: Tiermord aus reiner Vergnügungslust.“

Gegen den Jäger wurde Anzeige wegen mehrerer Verstöße gegen das steiermärkische Jagdgesetz und die 2. Tierhalteverordnung, sowie wegen Tierquälerei gemäß dem österreichischen Tierschutzgesetz und dem Strafgesetzbuch bei der BH Leibnitz bzw. der Staatsanwaltschaft Graz erstattet.

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