Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.04.2012)
Wien, am 18.04.2012Neues ÖVP-Jagdlobby-Gesetz in Oberösterreich
Jägerschaft übernimmt Kompetenzen der Bezirksverwaltungsbehörden. Organe, die ursprünglich gegen Wilderei eingerichtet wurden, sollen nun Tierschützer_innen verhaften
Die Jagd ist grundsätzlich aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen. Laut §1 des oö Jagdgesetzes ist die „weidgerechte“ Jagd – ein Begriff aus der Zeit des Nationalsozialismus – erlaubt, d.h. die Täter_innen bestimmen also selbst, was Tierquälerei ist. Und das Töten nur für diesen Zweck in Massentierhaltungen gezüchteter Tiere wird somit zum gesetzlich anerkannten Hobby herrschender Eliten, und ein Mordsgeschäft.
Obwohl
aber die Jagd und die mit ihr verbundene
Hege erhebliche Schäden an Umwelt, Landwirtschaft
und Ökosystemen anrichten, kein geeignetes
Mittel zur Bestandskontrolle der Wildtiere
darstellen und deshalb in vielen Gegenden,
wie etwa dem gesamten Kanton Genf, mit
wenigen Ausnahmen in ganz Holland und
in allen international anerkannten Nationalparks,
erfolgreich abgeschafft wurden, und obwohl
sich die überwiegende Mehrheit der Österreicher_innen
eindeutig für mehr Tierschutz und die
endgültige Abschaffung der Hobbyjagd
ausspricht, wurde in OÖ per Landesgesetzblatt
ein neues, umfassendes ÖVP-Jagdlobby-Gesetz
verlautbart:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_OB_20120413_32/LGBL_OB_20120413_32.pdf
(Ähnliche Änderungen sollen in den meisten
anderen Bundesländern kommen)
Die Jäger_innen sind weiterhin von den sonst vorgeschriebenen Psycho-Tests für Waffenträger_innen ausgenommen, sollen aber ab jetzt künftig anstelle der Bezirksverwaltungsbehörden auch noch selbst bestimmen können, wer Jagdwaffen und Jagdkarten besitzen darf, welche zahlenden hohen Jagdgäste der Adel und seine Freund_innen aus Wirtschaft und Politik zum feudalen Hobbymorden laden dürfen, ob auch nachts gejagt werden kann, und vieles mehr.
Jagdschutzorgane, die historisch zum Schutz der Tiere vor Wilderern eingerichtet wurden, erhalten nun hoheitliche Befugnisse zum Schutz der Hobbyjäger_innen vor Störungen durch filmende Tierschützer_innen, und werden gesetzlich beauftragt, diese wegen beliebiger Verwaltungsübertretungen bei Jagdstörungen zu verhaften und dazu auch über das Jagdgebiet hinaus zu verfolgen.
Die Jägerschaft stellt sich also selbst einen Blankoscheck für Gewalt gegen Tierschützer_innen aus und erhält dafür die Zustimmung des Landtags!
Nachdem
also der „Hexenprozess von Wiener Neustadt“
nicht die gewünschte Sozialdisziplinierung
der Bevölkerung bewirken konnte, setzt
sich die zur reinen Lobbyismuspartei
verkommene ÖVP wieder einmal mit unfassbarer
Unverschämtheit über die Interessen der
Mehrheit hinweg, schreibt sich, mit dem
ihr eigentümlichen elitären Selbstverständnis,
ihre eigenen Gesetze, und verfestigt
dabei ihre ewiggestrigen Gewalt-, Herrschafts-
und Ausbeutungsformen, die jeglicher
Kontrolle durch das Volk entzogen werden
sollen.