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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.05.2012)

Wien, am 08.05.2012

Beweisvideo: Polizist schlägt VGT-Tierschützer, Falschaussage der Zeugen

UVS-Richter ortet Grundrechtsverletzung „aufs Gröblichste“, VGT forciert Anzeige gegen Polizei sowie Schadensersatzklage für beim Angriff beschädigte Brille, Navi und Videokamera

Anfang Dezember 2011 filmte David Richter, Obmann Stellvertreter beim VGT und ehemaliger Angeklagter im Tierschutzprozess, völlig legal eine Treibjagd auf Zuchtfasane. 2 Polizisten wollten das Filmen verhindern, einer davon schlug Richter von hinten nieder und beschädigte seine Brille, sein Navigationsgerät und seine Videokamera. Anschließend wurde Richter festgenommen und musste 30 Minuten auf dem kalten Boden liegen bleiben. Dagegen erhob der VGT eine Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Graz, der jetzt stattgegeben wurde: „[Der Tierschützer] wurde durch die willkürliche Festnahme und Anhaltung am Boden in den Grundrechten der persönlichen Freiheit und dem Grundrecht, nicht einer erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, aufs Gröblichste verletzt.“ Die Bezirkshauptmannschaft hatte in einem Schreiben an den UVS von einer „emotionalen Fehlleistung“ des Polizisten gesprochen und zugegeben, dass der „Maßnahmenbeschwerde Berechtigung zukommt“. Der VGT forciert jetzt seine Anzeige gegen den Polizisten wegen Körperverletzung und plant eine Amtshaftungsklage auf Schadensersatz für die beschädigte Brille, das Navigationsgerät und die Videokamera.

Wörtliche Zitate aus dem Urteil

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Das Video beweist Punkt für Punkt, wie der Beamte den Tierschützer widerrechtlich angriff und zu Boden riss. Auch die Zeugenaussagen des Jägers und des Kollegen des Täters werden widerlegt, wobei es sehr fragwürdig ist, dass der Kollege des Täters zuerst persönlich den Jäger als Zeugen einvernimmt und dann erst selbst seine Zeugenaussage macht. Die beiden Zeugen – z.T. in wörtlicher Übereinstimmung – und der Täter beschuldigen nämlich den Tierschützer, den Konflikt verursacht zu haben. Die Sicherheitsdirektion des Innenministeriums hatte in einer Presseaussendung unmittelbar nach dem Vorfall Ähnliches verbreitet und von 'Schlägen auf Oberkörper bzw. ins Gesicht des Polizisten' gesprochen. Wie schon im Tierschutzprozess zeigt sich, wie wenig vertrauenswürdig die offiziellen Aussagen des ÖVP-Innenministeriums zu Tierschutzvorfällen sind. Immer wird Polizeiwillkür gerechtfertigt, indem man TierschützerInnen Straftaten andichtet. Zum Glück hat der UVS-Richter, wie seinerzeit die Richterin im Tierschutzprozess, diesem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben!“

Und weiter: „Im Rahmen der Tierschutzcausa wurde die Hauptverhandlungsrichterin nach ihrem Freispruch-Urteil abgestuft, und eine UVS-Richterin, die für TierschützerInnen geurteilt hatte, wurde suspendiert, telefonisch abgehört und es wurde ihr Haus durchsucht, weil man sie aufgrund ihres Urteils für ein Mitglied einer kriminellen Tierschutzorganisation hielt. Muss man sich jetzt auch um das Schicksal dieses couragierten UVS-Richters im vorliegenden Fall sorgen? Solange die Verantwortlichen hinter der Tierschutzcausa nicht zur Strecke gebracht wurden, ist eine gehörige Portion Misstrauen angesagt. Anlässlich des Abgangs des Generalanwalt von Raiffeisen und als nö Landesjägermeister sieht der VGT bei jenen Kräften eine Chance auf einen Kurswechsel, die den Tierschutz bisher so fanatisch bekämpfen!“

 


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