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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.06.2012)

Wien, am 05.06.2012

Verfahren gegen Tierschutz-SOKO-Chefs wegen Falschaussage vor Gericht eingestellt

Ehemals Angeklagte werden Fortführungsantrag stellen; VGT-Obmann brachte heute Schadensersatzklage über € 60.000 gegen linguistischen Gutachter ein

Der SOKO-Chef der Tierschutzcausa, mittlerweile trotz Totalversagens in den Tierschutzermittlungen zum Chef des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung befördert, behauptete vor Gericht im Tierschutzprozess, dass es ab 1. Jänner 2008 keine verdeckte Ermittlung mehr gegeben habe. Ein Privatdetektiv des Vereins Gegen Tierfabriken VGT überführte ihn aber der Falschaussage, die verdeckte Ermittlerin ist in Wirklichkeit noch bis Herbst 2008 in den VGT eingeschleust geblieben. Ihr Polizeiführer erklärte vor Gericht, dass sie immer im Auftrag der SOKO-Leitung gehandelt habe.

Richterin nahm sich in ihrem Urteil im Tierschutzprozess kein Blatt vor den Mund und bezichtigte den SOKO-Chef der Lüge: „Wenn er nun zeugenschaftlich einvernommen ausführte: ‚Ab 1. 1. 2008 hat die Sache rechtlich anders ausgesehen … entschieden worden, dass man keine verdeckte Ermittlung macht‘, dann ist diese Aussage als schlichte Schutzbehauptung zu werten. Von einer alternativ strukturierten Realität kann nicht ausgegangen werden […] Erst durch Recherchen der Angeklagten konnte im Zuge der Verteidigungsstrategie hervorgebracht werden, dass ‚Danielle Durand‘ eine lang eingesetzte verdeckte Ermittlerin war. Nachdem aus dem Dokument und dem Inhalt des Berichts der VE hervorging, dass es sich um Strukturermittlungen handelte, daher eine Anordnung der StA Wr. Neustadt für den Einsatz der verdeckten Ermittlerin ab 1. 1. 2008 erforderlich war – diese Anordnung jedoch nicht vorlag – sah sich der SOKO-Chef veranlasst, in der Hauptverhandlung diese Schutzbehauptung auszuführen. […] Wenn er weiters angab, nichts von einer Vertrauensperson gewusst zu haben, dann ist das ebenfalls als schlichte Schutzbehauptung zu werden. Der Zeuge A. gab in der Hauptverhandlung an, dass die SOKO-Leitung wegen einer Vertrauensperson angefragt habe. […] Tatsächlich kam es zum Einsatz der Vertrauensperson VP 481, nämlich Esther Hofbauer.“

Der ehemals Hauptangeklagte VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Der SOKO-Chef hat einwandfrei und von allen deutlich hörbar und beweisbar vor Gericht gelogen. Das Gericht stellt in seinem Urteil diese Lüge fest. Und was macht unsere Staatsanwaltschaft? Sie stellt das Verfahren ein, weil sie ‚keinen Grund zur weiteren Verfolgung […] gefunden‘ habe. Vielleicht hilft ihr obiges Zitat beim Suchen! Wir werden jedenfalls umgehend einen Fortführungsantrag stellen.“

Auch gegen den linguistischen Sachverständigen wurde das Verfahren wegen Erstellung eines falschen Gutachtens gestern endgültig eingestellt. Heute brachte DDr. Balluch gegen den Gutachter eine Zivilklage auf € 60.000 Schadensersatz ein. Auch massive Amtshaftungsklagen aufgrund der dubiosen Aktivitäten der SOKO sind in Vorbereitung.

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