Bussard in Fasanerie gefangen - vgt

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Bussard in Fasanerie gefangen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.09.2012)

Wien, 24.09.2012

Jägerschaft disqualifiziert sich mit immer neuen Skandalen selbst

Jägerschaft disqualifiziert sich mit immer neuen Skandalen selbst

Der Schauplatz: Ein idyllisches Wäldchen südlich von Wien. "Jagdliches Sperrgebiet" Schilder sollen unliebsame BeobachterInnen und Erholungssuchende fern halten. Und zu verbergen gibt es in der Tat genug:

Fasanerien, in denen Hunderte Fasane nur für die Lust am Töten groß gezogen werden, sind ethisch nicht vertretbar und moralisch mehr als fragwürdig. Wenn diesen zahmen Vögeln nun auch noch ein Greifvogel hineingesetzt wird, schlägt diese Tierqual dem Fass den Boden aus. Der vorsätzlich oder irrtümlich gefangene Bussard schlägt bei seinen ständigen Fluchtversuchen mit enormer Wucht gegen das viel zu niedrige Drahtgeflecht. Teilweise verhängen sich seine Flügel darin und er kann sich nur mit Kraftanstrengung und unnatürlchen Verrenkungen befreien. 

Selbstverständlich sind auch die Fasane durch die unmittelbare Nähe des Greifvogels und den fehlenden Fluchtmöglichkeiten einem permanenten Stress und starker Angst ausgesetzt. Direkt neben der Fasanerie befinden sich illegale Fangfallen. Es muss davon ausgegangen werden, dass mit diesen Vorrichtungen weitere Vögel gefangen werden sollen.

Ein weiteres Detail das beweist, mit welcher Gleichgültigkeit die BetreiberInnen dieser Fasanerie Tierleid gegenüberstehen: Ein großer Vogel hat sich vor längerer Zeit mit einem Fuß im Drahtgeflecht der Fasanerie verhängt. Aus dieser misslichen Lage konnte er sich nicht mehr selbst befreien, Hilfe wurde ihm offensichtlich verwehrt und so starb er einen langsamen Tod. Über blieb sein Skelett, ein paar Federn und der verfangene Fuß.

JägerInnen, die ständig bemüht sind, ihr gesellschaftliches Image aufzupolieren, zeigen hier einmal mehr ihr ungeschminktes Gesicht!

Der VGT hat diesen Vorfall sofort dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet und Anzeige wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes sowie des NÖ Naturschutz-und Jagdgesetzes erstattet.

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