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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.08.2013)

Wien, am 14.08.2013

Pressekonferenz Tierschutzprozess IFES-Umfrage: Was sagt die Bevölkerung?

Nötigung nur rechtswidrig, wenn Rechtsgemeinschaft sie für sittenwidrig hält; repräsentative Umfrage über Meinung zu Tierschutzkampagnen

Wann: Donnerstag 22. August 2013, 10 Uhr

Wo: Café Landtmann, Universitätsring 4, 1010 Wien

§ 105 (2) des Strafgesetzbuches legt fest, dass eine Nötigung nur dann rechtswidrig ist, wenn die Rechtsgemeinschaft sie für sittenwidrig hält. Im Berufungsurteil des Wiener Oberlandesgerichts zum Tierschutzprozess vermuteten die Richterinnen, dass die Rechtsgemeinschaft in Österreich legale Tierschutzkampagnen, mit denen Modehäuser zum Ausstieg aus dem Pelzhandel gebracht werden sollen, für sittenwidrig halten würde. Deshalb seien solche Kampagnen als schwere Nötigung mit 6 Monaten bis 5 Jahren Gefängnis zu bestrafen. Eine repräsentative Umfrage des Instituts für Empirische Sozialforschung (IFES) testet die Hypothese der Richterinnen und gibt nun die definitive Antwort, wie die Rechtsgemeinschaft dazu steht:

  • Sind legale Tierschutzkampagnen, die Modehäuser zum Pelzausstieg bewegen sollen, sittenwidrig?

  • Fällt der Komplettausstieg aus dem Pelzhandel unter jenen Begriff von Tierschutz, der als Staatsziel in der Verfassung verankert ist?

  • Will eine Mehrheit in Österreich ein absolutes Handelsverbot mit Tierpelz?

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