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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.11.2013)

Wien, am 25.11.2013

Kontroverse Podiumsdiskussion zur Neuauflage des Tierschutzprozesses

Das Thema trennt die ExpertInnen - und doch wieder nicht. Die Bedeutung des OLG-Berufungsurteils zum Tierschutzprozess wird die Zukunft zeigen!

Für Freitag 22. November 2013 abends lud der VGT zu einer kontroversen Podiumsdiskussion in den Presseclub Concordia in Wien. Ist die Neuauflage des Tierschutzprozesses in Wr. Neustadt mit anderen Vorzeichen nun eine Bedrohung für die Zivilgesellschaft oder nicht? Prof. Alfred Noll äußerte sich erstmals öffentlich zu dieser Frage und meinte deutlich "Jein!". Zwar halte er die Wiederholung der Beweisaufnahme für die Frage, ob eine legale Tierschutzkampagne gegen Pelz eine schwere Nötigung sei, für nicht problematisch, doch die Vorgaben des OLG-Wien, das nur Zwecke solcher Kampagnen, auf die man ein Recht hat, für den guten Sitten entsprechend bezeichnete, seien demokratiegefährdend. Dr. Florian Klenk vom Falter hatte bisher den Tierschutzprozess kritisch begleitet - aber nur kritisch gegenüber den Angeklagten, die Polizeiarbeit hatte er mehrfach als notwendig und wichtig erachtet. Bei der Diskussion meinte er zwar, die Justiz habe keine gute Figur gemacht und die Polizei hätte die Berichte ihrer Spitzel niemals verheimlichen dürfen, aber die Neuauflage sei langweilig und man werde dafür nicht viel öffentliche Aufmerksamkeit bekommen. In der Berichterstattung der Presse - anwesend war von dieser Zeitung Manfred Seeh - vermisse er den Aspekt, dass im Tierschutz so viele schwere Verbrechen begangen worden seien.

Manfred Seeh ließ sich von diesen Querschüssen nicht beirren und stellte dar, warum er das gesamte Verfahren für sehr problematisch gehalten habe und die Neuauflage umso mehr halte. In dasselbe Horn stieß Mag. Eberhart Theuer, Prozessbeobachter und Wissenschafter an der FEWD an der Uni Wien, Forschungsprojekt zur Gefährdung von NGOs durch Strafrecht, www.tierschützerprozess.at. Die Streitfragen dabei blieben, ob Tierschutz bzw. ein Ende des Pelzhandels nun unter sittenwidrige Zwecke falle oder nicht, ob die Kampagnenstrategie permanenter Demonstrationen ein sittenwidriges Mittel wäre, ob die Frage, inwieweit die AktivistInnen Druck auf die Firmen ausüben wollten oder nur deren KundInnen informieren, relevant sei und nicht zuletzt, ob derartige Kampagnen unproblematisch wären, solange sie den Firmen nicht angekündigt würden. Entsprechend verschieden, wie die Beurteilung dieser Aspekte, blieb die Einschätzung der Anwesenden für das Prozessurteil.

Das Resümee der Diskussion ist zweifellos, dass es noch viel Diskussionsbedarf gibt. Mitte Dezember soll eine Fortsetzung der Diskussionsreihe stattfinden - allerdings ohne Mag. Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International in Österreich, der absagen musste, weil es sich lediglich um ein "normales" Strafverfahren wegen "normaler" Delikte handle, um das sich AI den eigenen Statuten nach nicht kümmern dürfe.

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